Landschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Pierer

[88] Landschaft, 1) eine, als Theil eines ganzen Staats betrachtete Provinz; 2) privilegirter District mit eigner Verwaltung, wie Eiderstadt in Schleswig u. die Ditmarschen in Holstein; 3) Landstände einer Provinz od. eines Landes, od. deren Ausschuß; 4) eine sich dem Auge wirklich od. bildlich darstellende Gegend.

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 88. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010309608