Pommern
Pommern (Pierer 1861)
[335] Pommern, Provinz des preußischen Staates,
gebildet aus Preußisch Vor- u. Hinterpommern u. Schwedisch Pommern, welches 1815 preußisch wurde, den Kreisen Dramburg u. Schiefelbein ganz u. Arnswalde zum Theil, von der Neumark u. uns einigen westpreußischen Ortschaften; grenzt an die Ostsee, Westpreußen, Brandenburg u. Mecklenburg; 576,72 QM. P. ist eine große Ebene, u. nur auf der Insel Rügen, bes. in der Halbinsel Jasmund, einigermaßen bergig, in mehrern anderen Strichen mit einzelnen Hügeln (der Gollenberg u. Revekuhl 300 Fuß hoch) u. an der Küste Hinterpommerns mit Dünen besetzt. Der sandige Boden ist ziemlich fruchtbar u. in einigen Gegenden, bes. auf Rügen u. in Vorpommern, sehr ergiebig, fast 1/2 des Bodens ist Ackerland, 1/13 Wiesen, 1/6 Wald etc. Die Ostsee an der Nordseite bildet an der westlichen Hälfte der Provinz zerrissene Küsten, ist an denselben seicht u. erlaubt nur selten größeren Schiffen die Anfahrt, macht blos in Vorpommern einige Inseln, Rügen (die größte Deutschlands), Usedom u. Wollin, u. bildet hier drei Meerbusen, den Rügenschen Bodden (Neues Tief), das Prorer u. [335] Tromper Wyk. Das Stettiner Haff, der Leba-, Gardesche, Vintziger, Vitter, Buckover, Jasmunder, Campsche, Einebergsche See sind Strandseen. Außerdem gibt es eine große Menge Landseen, unter denen der Kummerow-, der Neuwarpsche u. Plönersee, der Dammersee u. die Madüe die größten sind; die Flüsse gehen sämmtlich nach der Ostsee; der Hauptfluß, die Oder, theilt die Provinz in Vor- u. Hinterpommern; Nebenflüsse links: Weise, Ucker u. Peene; rechts: Thue, Plöne u. Ihna; Küstenflüsse sind die Leba, Lupow, Stolpe, Wipper, Persante u. Rega; in die Netze gehen die Drage u. Kudow; in Binnengewässer die Barth u. Ryk. Producte: Vieh (bes. Gänse), Fische (bes. Häringe, Bricken u. Aale), Getreide (bes. Roggen), Flachs, Holz, Obst, Hanf, Tabak, Hopfen, Gemüse, Futterkräuter, Hülsenfrüchte, Raseneisenstein, Torf, Salz u. Bernstein. Die 1,328,380 Einw. sind Deutsche u. ein kleiner Rest Kassuben. Die Industrie ist geringer als in den anderen deutschen Provinzen des preußischen Staates; am lebhaftesten noch Leinwand-, Tuch- u. Lederfabrikation, Schiffbau u. Branntweinbrennerei; 1855 gab es 11 Papierfabriken, 5 Gerbereien, 189 Destillationen, 16 Eisenwerke, 15 Glashütten u. gegen 300 Dampfmaschinen; der Handel ist bedeutender zur See, namentlich von Stettin aus, doch nehmen auch Swinewünde, Stralsund, Greifswald, Kolberg, Anklam etc. Antheil. Der Binnenhandel wird durch Schifffahrt auf der Oder u. deren Ausflüssen (auch durch Dampfschiffe) u. durch die Eisenbahnen von Stettin nach Berlin, nach Greifswald, nach Kolberg u. Köslin begünstigt. Öffentliche Unterrichts- u. wissenschaftliche Anstalten: Universität in Greifswald, 6 Gymnasien (in Stettin, Stargard, Neustettin, Köslin, Stralsund u. Greifswald), 4 Seminare, 3 Landschullehrerseminarien (in Stettin, Köslin u. Greifswald), die Hebammenschule in Stettin, 2 Schifffahrtsschulen (in Stettin u. Greifswald), die Gesellschaft für pommersche Geschichte u. Alterthumskunde in Stettin. Früher theilte sich das altpreußische P in Vor- u. Hinterpommern, u. das schwedische P. bestand aus der Insel u. Fürstenthum Rügen u. aus einem Theile von Vorpommern, wozu das Land Stralsund, das Fürstenthum Barth, die Grafschaft Gützkow u. die Herrschaft Wolgast gehörten, u. war 66 QM. groß. Noch früher gehörte auch Pomerellen (s.d.) dazu. P. hat Provinzialstände, deren Verband Alt-Vorpommern, Neu-Vorpommern, Rügen u. Hinterpommern begreift u. aus 49 Mitgliedern besteht, 25 von der Ritterschaft, 16 von den Städten u. 8 von den Gutsbesitzern u. Bauern. Versammlungsort der Stände ist Stettin. Eingetheilt wird die Provinz P. in 3 Regierungsbezirke: Stettin, Köslin u. Stralsund, deren Provinzialregierungen unter einem in Stettin errichteten Oberpräsidium stehen.
Bis ins 2. Jahrh. n.Chr. wohnten an den Küsten der Ostsee von der Weichselmündung bis zum Ausfluß der Oder die germanischen Gothonen, Rugier u. Lemovier, westlich von der Oder die Sudnier, weiter in Süden aber die Longobarden, Semnonen u. Burgunder. Nach u. nach zogen alle diese Völker nach dem Süden, u. slawische Stämme nahmen das Land in Besitz, u. es gehörte zu dem großen Wendenreiche. Als Fürst von P. wird im 9. Jahrh. genannt Linbi, u. da dieser 823 in einer Schlacht gegen die Obotriten gefallen war, theilten dessen Söhne Milegast u. Celadrag das Reich, u. Erster erhielt den östlichen Theil als Wilzen-, Letzter den westlichen Theil als Lutitzen-Staat mit fast ganz Brandenburg u. den Lausitzen. Die Wilzen trieben lebhaften Handel u. ihre Städte Julin u. Wineta waren Weltmärkte. Der Stammvater der pommerschen Fürsten war Mistivoi; dessen Enkel Swantibor (Sampor) sein Gebiet bis an das rechte Oderufer ausdehnte u. mit Polen kriegte, sich endlich aber dem Obotritenkönige Heinrich unterwarf; er st. 1107. Nun theilten seine vier Söhne, Wratislaw u. Ratibor nahmen das westliche, Bogislaw u. Swantopolk das östliche Land (Pomerellen u. Kassuben).
A) Pomerellische Fürsten.
Swantopolk führte lange Krieg mit Polen, nahm das Gebiet Nackel von Polen zum Lehen u. st. 1120. Ihm folgten seine Söhne Swantopolk, welcher bald ohne Erben starb, u. Grinislaw. Boleslaws (st. 1150) Sohn Subislaw gründete 1170 das Kloster Oliva u. st. 1181. Von seinen zwei Söhnen, Swantibor (st. 1201) u. Mestwin I. (st. 1220), hinterließ nur Swantibor einen Sohn, Subislaw, welche dem Johanniterorden 1198 Stargard u. mehrt Güter schenkte, aber kinderlos starb. Sein Sohn Swantopolk gewann dem vertriebenen Polenherzog Wladislaw sein Herzogthum wieder, trat bei dem preußischen Bekehrungskriege 1234 auf die Seite des Deutschen Ordens u. brachte den heidnischen Preußen große Niederlagen bei (wofür diese 1236 das Kloster Oliva zerstörten), aber mißtrauisch gegen die zunehmende Macht des Ordens geworden, wandte er sich 1240 wieder den Preußen zu u. erfocht 1242 u. 1243 Siege über den Orden, wurde indeß zum Frieden genöthigt. Als Swantopolk 1244 den Frieden wieder brach, ließ der Papst das Kreuz gegen ihn predigen, 1248 kam endlich durch die Vermittelung des päpstlichen Legaten ein Friede zu Stande; auch gegen Polen, Kujavien u. die Herzöge von P. führte er Krieg u. st. 1268. Mestwin II., sein älterer Sohn, folgte ihm; der jüngere, Wratislaw, wurde mit einem Gebiet um Danzig abgefunden u. hielt es mit dem Deutschen Orden; Mestwin ging, um sich eines mächtigen Schutzes zu versichern, 1269 beim Markgrafen von Brandenburg zu Lehn, welcher ihn auch, als er 1271 von seinem Bruder gefangen wurde, wieder befreite. Nachher gerieth er mit Brandenburg wegen Überlassung des Schlosses zu Danzig in Krieg, in welchem ihn der Deutsche Orden unterstützte, wofür er demselben die Schenkung seines Oheims Sambor, welcher dem Orden in einem Testamente seinen Landtheil vermacht hatte, bestätigte. Als er 1296 sohnlos starb u. mit ihm die Linie Pomerellen erlosch, kaufte der Deutsche Orden dem Markgrafen von Brandenburg dessen Anrechte an P. als Lehnsherrn ab, nahm das Land in Besitz u. eroberte Danzig u. darauf ganz Pomerellen, um dessen Besitz zwischen Polen u. dem Orden länger als ein Jahrhundert gestritten wurde.
B) Pommersche Linie:
Der Stifter derselben Wratislaw, Swantipors ältester Sohn, benutzte das Zerfallen des Obotritisch-wendischen Reichs, um sein Gebiet bis über die Uckermark auszudehnen. Er lud 1124 den Bischof Otto von Bamberg zur Bekehrung seiner noch heidnischen Unterthanen ein; die Pommern ließen sich zwar taufen, fielen aber bald wieder ab, daher Otto 1128 eine neue Missionsreise dahin unternahm. Als Wratislaw 1125 ermordet worden war, folgten ihm seine minderjährigen[336] Söhne Kasimir I. u. Boguslaw I. unter Vormundschaft ihres Oheims Ratibor. Sie sind Stammväter der pommerschen Herzöge. 1140 wurde der erste Bischofssitz in P. mit der Residenz in Wollin, später in Kamin gegründet u. unmittelbar unter den Papst gestellt. Als 1142 der letzte wendische König Przibislaw starb, fiel vermöge Testa-ments sein Land an den Markgrafen Albrecht den Bären, u. dieser zwang 1148 auch Ratibor seine Lehnshoheit anzuerkennen. Kriege mit Albrecht dem Bären u. mit Dänemark, Brandenburg, Sachsen u. Mecklenburg dauerten bis zum Tode Albrechts des Bären fort. Durch diese Kriege wurde die alte slawische Bevölkerung sehr gemindert u. Raum für deutsche Ansiedler geschafft, welche die Städte Stralsund u. Greifswald gründeten u. die slawischen Stettin, Anclam, Demmin, Kollberg germanisirten u. sich an die Hansa anschlossen. 1170 nahmen die Fürsten den Herzogstitel an. 1182 erkannte Kaiser Friedrich I. diesen Titel u. ihre Reichsunmittelbarkeit an. Kasimir I. fiel 1182 in einem Treffen gegen Dänemark; Bogislaw I. st. 1187. Auf Letztern folgte sein unmündiger Sohn Barnim I. der Gute, unter der Vormundschaft seiner Mutter Miroslawa; er beförderte Ackerbau u. Handel, gründete Prenzlau u.a. Städte. Da der König Waldemar von dem Grafen von Schwerin gefangen gehalten wurde, benutzten dies die Herzöge von P., das dänische Lehnjoch, welches die Dänen ihrem Vater aufgelegt hatten, abzuwerfen, wogegen sie die Lehnshoheit der Markgrafen von Brandenburg anerkannten. Barnim verkaufte 1240 Stargard an den Bischof von Kamin u. überließ 1271 dem Markgrafen von Brandenburg das Schloß Danzig, fiel aber 1273 mit Polen verbunden in die Neumark ein; er st. 1278 zu Demmin. Seine Söhne Boguslaw IV., Barnim II. u. Otto I. theilten sich 1295 in die zwei Linien Stettin u. Wolgast.
a) Linie Stettin.
Otto I. u. Barnim II. erhielten Stettin gemeinschaftlich; sie bekamen aus Mestwins Nachlaß 1321 das Fürstenthum Wenden u. nach dem Tode des Kurfürsten Waldemar von Brandenburg 1319 die Uckermark. 1327 wurden sie als Vormünder der wolgastischen Herzöge wegen des von diesen prätendirten Landes Rügen, welches die Wolgastische Linie 1325 in Lehn bekommen hatte, in einen Krieg mit Mecklenburg u. Brandenburg verwickelt. Barnim II. schlug 1329 den Kurfürsten Ludwig von Brandenburg bei Prenzlau, u. nachdem die Herzöge von P. 1330 ihre Lande dem Papst zu Lehn angetragen hatten u. 1334 auch in die Mark eingefallen waren, entsagte Brandenburg 1338 auf dem Reichstage zu Frankfurt der Lehnshoheit über P. Barnim starb 1338 ohne männliche Nachkommen u. Otto I. 1345, Letzterm folgte sein Sohn Barnim III. der Große. Dieser wurde 1348 mit Brandenburg in Krieg verwickelt, weil er für Kaiser Karl IV. den falschen Waldemar gegen den Kurfürsten unterstützte. Barnim eroberte viele brandenburgische Städte, welche er aber größtentheils wieder herausgeben mußte, als sich der Kaiser mit Brandenburg versöhnt hatte. Im Krieg mit Mecklenburg erhielt er die Rügenschen Länder u. st. 1368. Seine Söhne Kasimir IV., Boguslaw VII. u. Swantibor III übernahmen die Regierung gemeinschaftlich unter der Oberleitung des ältesten. Unter ihnen verheerte der Brandenburger Johann von Wedel die stettinischen Lande. Daran reihete sich 1370 ein Krieg mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg über einige Städte der Uckermark, in deren Besitz P. war. Kasimir IV. st. 1373, u. bald darauf wurde Friede geschlossen, doch brachen bald wieder Feindseligkeiten aus u. dauerten über 30 Jahre fort. Boguslaw VII st. 1404 u. Swantibor III. regierte nun allein in Stettin; er war auch 1409–11 Statthalter der Mark Brandenburg, worauf Friedrich von Zollern, Burggraf von Nürnberg, Anspruch auf diesen Posten machte; Swantibor gerieth darüber mit dem Burggrafen in Krieg, welchen nach seinem Tode, 1413, seine Söhne Kasimir VI. u. Otto II fortsetzten. Sie verfielen deshalb 1415 in die Reichsacht; 1418 u. 1421 machten sie aufs Neue Einfälle in die Mark u. nahmen 1425 Prenzlau, wurden jedoch schnell wieder vertrieben. 1427 wurde Friede zu Neustadt-Eberswalde geschlossen u. mit einer Vermählung zwischen Kasimirs Sohn Joachim u. einer Tochter des Kurprinzen Johann besiegelt. Bald darauf starb Otto II. ohne männliche Erben u. Kasimir 1434; Kasimirs Sohn Joachim folgte bis 1451. Sein Sohn u. minderjähriger Nachfolger Otto III. übernahm die Regierung 1461 selbst u. st. 1464. Mit ihm erlosch die pommerisch-stettinische Herzogslinie u. ihr Land fiel an Wolgast.
b) Linie Wolgast:
Boguslaw (II.) IV., der älteste Sohn Barnims I., war 1295 Stifter dieser Linie; er st. 1309. Wratislaw IV. war in den Streit wegen der pomerellischen Erbschaft verwickelt, aus welchem er nur das Gebiet um Stolpe erhielt. Darauf gerieth er 1315 wegen Stralsund mit dem Fürsten Wizlaw von Rügen in Krieg, welcher durch den Frieden zu Brodersdorf 1317 beendigt wurde Nach dem Tode des Kurfürsten Waldemar von Brandenburg, 1319, erhielt Wratislaw die Vormundschaft über dessen Erbprinzen Heinrich, gerieth aber mit Mecklenburg in Fehde, welches sich der Uckermark bemächtigen wollte. Als nach dem Erlöschen des Askanisch-Brandenburgischen Stammes die Mark an die Wittelsbacher kam u. der neue Kurfürst sich mit Dänemark verbündete, schloß Wratislaw mit Mecklenburg Frieden, u. nachdem 1325 mit dem Tode Wizlaws IV. der Rügensche Stamm erloschen war, unterwarf sich ihm Stralsund u. mehre zu Rügen gehörige Städte, König Christoph I. von Dänemark aber gab ihm Rügen zu Lehen. Dennoch trat Wratislaw auf die Seite des Gegenkönigs Waldemar, als dieser mit Gerhards von Holstein Beistand den dänischen Thron bestieg. Nach Wratislaws IV. Tode 1326 folgten seine Söhne Boguslaw (IV.) V. u. Barnim III. unter Vormundschaft der stettinischen Herzöge; ihnen suchte Herzog Heinrich der Löwe von Mecklenburg u. die Herren von Werle, wiewohl vergebens, Rügen zu entreißen. 1329 trat auch noch Kurfürst Ludwig von Brandenburg gegen P. auf, doch nach dem Tode Heinrichs von Meckenburg besiegte Barnim III. von Stettin die Brandenburger bei Prenzlau u. 1331 auf dem Kremmer Damm u. die Mecklenburger bei Loiz, worauf er die pommernschen Lande dem Papste zum Lehen auftrug u. der Vertrag von 1338 geschlossen wurde, worin Brandenburg der Lehnshoheit über P. entsagte, dagegen die eventuelle Erbfolge nach dem Erlöschen des pommernschen Stammes gesichert erhielt. 1338 übernahmen Boguslaw V. u. Barnim III. die Regierung selbst u. 1348 erhielt der Letztere vom Kaiser Karl IV. die Velehnung als Großjägermeister des Reichs. 1350[337] führte P. mit Mecklenburg einen neuen Krieg wegen Rügen, welchen der Friede zu Lübeck 1354 endigte; auch Pasewalk, Alt- u. Neu-Torgelow überließ Mecklenburg an P. als Pfand für 13,000 Mark Silber. 1357 fiel auch die Grafschaft Gützkow an P.-Wolgast. Nach Barnims III. Tode 1365 wurde P.-Wolgast getheilt, u. es entstanden nun die zwei Linien Hinterpommern u. Vorpommern.
aa) Hinterpommersche Linie:
diese stiftete Barnims III. Bruder Boguslaw V., Eidam Kasimirs des Großen von Polen; er starb 1374. Sein ältester Sohn, Kasimir IV., erbte von seinem Großvater, dem König Kasimir von Polen, beträchtliche Ländereien u. folgte 1374 seinem Vater in Hinterpommern. Da er aber 1377 ohne männliche Erben starb, so fielen seine Besitzungen in Polen wieder an jenes Reich zurück; in P. folgte ihm sein Bruder Boguslaw (VII.) VIII., früher Bischof zu Kamin. Er führte 1410 dem Könige Wladislaw Jagello von Polen Hülfsvölker gegen den Deutschen Orden in der Schlacht bei Tanneberg zu u. erhielt statt der Kriegskosten Gebiet abgetreten; er st. 1417. Sein Sohn Boguslaw (VIII) IX. war in Streitigkeiten mit den Hansestädten u. dem Stifte Kamin begriffen, gerieth deshalb in den Bann, erhielt aber im Vergleich von Kolberg 1436 einiges Gebiet u. st. 1448 Ihm folgte Erich I., der Sohn seines jüngsten Bruders Wratislaw VII., mit ihm st. 1459 diese Linie aus.
bb) Vorpommersche Linie:
Barnims III. Söhne hatten in der Theilung Vorpommern, od. das Land von der Swina bis aus Mecklenburgische, mit Inbegriff von Wolgast u. Rügen, erhalten; 1375 schritten sie zur Theilung: aaa) Boguslaw (V.) VI., der ältere erhielt Wolgast; starb aber bereits 1393; bbb) Wratislaw VI., der jüngere Sohn Barnims III., erhielt die Rügenschen Lande, vereinigte aber bereits 1393 nach seines Bruders Tode die Lande wieder. Sein Sohn Barnim VI., welcher ihm 1394 folgte, führte viele Kriege mit den Hansestädten, bes. aber mit den Vitalienbrüdern (s.d.), welche P. großen Schaden zufügten; er st. 1405 u. hinterließ zwei Söhne, Wratislaw IX. u. Barnim VII., Letzter starb 1449 ohne Erben, der Erstere vereinigte, nachdem sein Oheim Wratislaw 1415, dessen älterer Sohn Swantibor IV. 1446 u. der jüngere Barnim VIII. 1451 gestorben war, wieder ganz Vorpommern. Wratislaw IX. war mit dem Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg 1445 in eine Fehde verwickelt, welche durch Vermittelung Sachsens u. Mecklenburgs beigelegt wurde. Einen neuen Streit mit ihm erhob der Herzog Ulrich von Mecklenburg 1451 wegen Rügen, auf welches er wegen seiner Gemahlin Ansprüche machte; in diesem Krieg wurde der Herzog von Rostock, Wismar, Greifswald u. Demmin unterstützt u. bestätigte nach der Beendigung desselben 1542 diesen Städten dafür ihre Freiheiten u. begabte sie mit neuen. 1456 stiftete er die Universität Greifswald. Nach seinem Tode 1457 theilten seine zwei Söhne Erich II. u. Wratislaw X., so daß Erich Wolgast, Wratislaw Rügen erhielt. Als 1459 Erich I. von Hinterpommern starb, erbten beide Brüder dessen Land. Nach dem Aussterben der Stettiner Linie mit Herzog Otto III. 1464 machte der Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg die Erbfolge in dessen Lande streitig; daraus entstand ein Krieg mit den Herzögen von Pommern, welcher für Brandenburg eine ungünstige Wendung nahm, aber unter dem neuen Kurfürst Albrecht Achilles durch die Gunst des Kaisers Friedrich III. in dem Vertrag zu Prenzlau 1472 sich damit endigte, daß die Stettiner Lande an die Herzöge kamen, Erich II. aber dem Kurfürsten die Lehnshuldigung leisten mußte, s. darüber Brandenburg S. 187. Auch wurde eine Heirath zwischen Kasimirs II. Sohn, dem Erbprinzen Boguslaw, u. Margaretha, der Tochter des Kurfürsten Friedrichs II., verabredet. Erich II. st. 1474. Boguslaw X. der Große, sein Sohn, hielt den Vertrag zu Prenzlau eben so wenig, als sein Oheim, Wratislaw X., u. der Krieg mit Brandenburg brach wieder aus. Nachdem aber Boguslaw durch den Tod Wratislaws X. 1478 Herr von ganz P. geworden war, kam 1491 ein neuer Friede zu Stande, welcher durch den Vertrag zu Pyritz 1493 Bestätigung erhielt. Boguslaw X. regierte mit seinen Mäthen, Werner von der Schulenburg u. Georg Kleist, trefflich; er schaffte das Strandrecht in seinen Landen ab, was er auf einer Reise nach Palästina 1496 gelobt hatte, u. machte sich dadurch um die Seefahrt verdient. Während seiner Abwesenheit waren Streitigkeiten mit den Städten u. mit Lübeck ausgebrochen, aber er verglich sich 1503 mit Stettin, 1504 u. 1515 mit Stralsund, 1512 mit Lübeck. Von den confiscirten edeln Metallen, welche niederländische Kaufleute heimlich eingebracht hatten, ließ er 1501 die ersten Goldmünzen in P. schlagen. Mit Brandenburg entstanden neue Streitigkeiten wegen der Lehnshoheit; sie wurden 1521 auf dem Reichstage geführt, aber nicht entschieden; doch erhielt der Herzog auf dem Reichstage 1523 Sitz u. Stimme u. starb in diesem Jahre.
Boguslaws zwei Söhne stifteten wieder zwei besondere Linien: a) Georg I. die Wolgaster Linien. b) Barnim XI. die Stettiner Linie, führten aber die Regierung, bes. im Betreff auswärtiger Angelegenheiten, gemeinschaftlich. Sie verminderten die Zölle auf den Antrag der Stände, widersetzten sich der Reformation u. schlossen 1529 mit Brandenburg den Vergleich in Grimnitz wegen Lehnsherrlichkeit u. Erbfolge, Brandenburg verzichtete auf die erstere, behielt sich aber die letztere vor. 1530 erhielten die Herzöge die Herrschaften Lauenburg u. Bütow von Polen zu Lehen. 1532 ließ Barnim XI. 30 adelige Wegelagerer, deren Häupter Michael u. David von Manteuffel waren, hinrichten u. ihre Schlösser zerstören. Herzog Georg I. st. 1531. Von seinen beiden Söhnen lebte nur noch der jüngere Philipp; mit diesem machte Barnim XI. 1532 eine neue Theilung: a) Barnim XI. behielt Hinterpommern u. Stettin, b) Philipp erhielt Vorpommern, Wolgast u. Rügen, die Comthurei Wildenbruch, Greifenhagen; das Patronatrecht über das Stift Kamin, die Universität Greifswald, die Zölle in Wolgast, Garz, Greifenhagen u. Potter etc. blieben gemeinschaftlich. Im Dec. 1534 wurde auf dem Landtage in Treptow die Einführung der Reformation beschlossen, Bugenhagen 1535 mit der Einrichtung einer neuen Kirchenordnung beauftragt u. auch die Schmalkaldenschen Artikel für P. angenommen. 1541 stiftete Herzog Philipp das lutherische Gymnasium in Stettin. Da die Herzöge nach Einführung der Reformation die Einkünfte, welche der Bischof von Roeskilde bis dahin aus Rügen erhalten, eingezogen hatten, so ließ deshalb König Christian III. von Dänemark pommersche Schiffe u. [338] Güter in Beschlag nehmen. Die Herzöge wandten sich deshalb an den Schmalkaldenschen Bund, da dieser aber sich nicht ihrer annahm, so trennten sie sich von ihm. Dennoch sandten sie dem Bunde 1546 auf dessen Ansuchen 300 Pferde zu Hülfe, u. der Herzog, welcher nach der Schlacht bei Mühlberg einen Angriff des Kaisers fürchtete, ließ seine Städte befestigen u. verlegte sein Hoflager von Wolgast nach Greifswald, doch wurde 1549 die kaiserliche Ungnade durch eine Zahlung von 126,000 Gulden abgewendet. Philipp st. 1560 u. hinterließ fünf Söhne: Johann Friedrich, geb. 1542, Boguslaw XIII., geb. 1544, Ernst Ludwig, geb. 1545, Barnim XII., geb. 1549, Kasimir IX., geb. 1557; da die jüngeren nicht volljährig waren, so übernahm ihr Großoheim Barnim Xl. von Stettin die Vormundschaft über sie. Die eigenen Söhne desselben waren bereits gestorben, daher waren Philipps Söhne seine Erben. Er selbst legte die Regierung 1569 nieder, u. auf seinen Rath theilten sich seine Neffen in die pommerschen Lande, doch in der Art, daß nur zwei Regierungen bestehen sollten, nämlich Stettin mit Hinterpommern unter Johann Friedrich u. Wolgast mit Vorderpommern unter Ernst Ludwig, die übrigen drei Brüder sollten mit kleineren Gebieten ohne Landeshoheit abgefunden werden. Barnim IX. behielt sich bis an seinen Tod die Oberleitung vor. Das Land blühte unter seinem Regiment, die Unterthanen waren glücklich, der Hof glänzend u. selbst ein Schatz wurde gespart. 1571 kam die Erbverbrüderung mit Brandenburg zu Stande, nach welcher P. bei dem Aussterben des Hauses Brandenburg die Neumark u. das Land Sternberg erben sollte. 1575 starb Barnim XI.
a) Vorpommern od. Pommern-Wolgast:
diesen Landestheil erhielt Ernst Ludwig; nach dem Tode dieses milden u. gerechten Fürsten, 1592, folgte dessen Sohn, Philipp Julius, für welchen, da er noch minderjährig war, sein Oheim Herzog Boguslaw XIII. die Vormundschaft führte. Er war in langen Streitigkeiten mit Stralsund begriffen, wozu seine immerwährenden Geldverlegenheiten die Veranlassung gaben; er st. 1625 u. mit ihm der wolgastische Herzogszweig aus u. das Land fiel an P.-Stettin.
b) Hinterpommern od. Pommern-Stettin:
Johann Friedrich, nun Senior P-s, baute das Schloß in Stettin neu, führte einen glänzenden Hofhalt u. machte große Reisen, mußte aber deshalb von den Ständen hohe Steuerbewilligungen verlangen. Als der Herzog 1588 u. 1598 neue Zölle u. die Accise einführen wollte, weigerten sich die Stände u. sein Bruder, Ernst Ludwig, Herzog von P.-Wolgast, wurde sogar deshalb am kaiserlichen Hofe klagbar. Wegen der Schifffahrt auf der Warthe u. wegen des Stapelns zwischen Stettin u. Frankfurt kam er mit Brandenburg in neue Streitigkeiten. Nach Johann Friedrichs Tode 1600 folgte sein Bruder Barnim XII., welcher aber 1603 ohne männliche Nachkommen starb. Zufolge des Erbvertrages sollte nun Herzog Kasimir, der jüngste Bruder, in der Regierung folgen, doch überließ er sie seinem Bruder Boguslaw XIII.; dieser st. 1606, u. sein Sohn, Philipp II., trat die Regierung unter großem Widerspruch seiner Brüder an, welche einen Theil daran haben wollten. Die Stände vermittelten endlich, daß die jüngeren Brüder, Franz, Boguslaw XIV. u. Ulrich, mit Bütow u. Rügenvalde u. einigen Jahrgeldern abgefunden wurden. Philipp II. hatte mit den zur Hanse gehörigen Städten lange Streitigkeiten, da diese sich bei jeder Gelegenheit gegen den Landesherrn auflehnten u. die Leitung ihrer inneren Angelegenheiten selbständig führen wollten. Diese Streitigkeiten aber u. die Unruhen u. Kriege in den Nordischen Staaten (an welchen letzteren Philipp sich zwar nicht betheiligte, aber doch Sicherheitsmaßregeln treffen mußte), hielten ihn ab, an den Religionsstreitigkeiten in Deutschland Theil zu nehmen. Philipp II. verbesserte die Rechtspflege u. führte eine neue Polizeiordnung ein; er st. 1618. Die kurze Regierung seines Bruder Franz bis 1620 ist bes. durch den durch ganz Europa Aufsehen machenden Hexenproceß der Sidonia von Borcke (s.d. 1) merkwürdig geworden. Sein Bruder u. Nachfolger Boguslaw XIV. vereinigte sich mit dem Herzog Philipp Julius, Wolgastischer Linie, 1622, um den gemeinschaftlichen Landständen einen großen Freibrief zu ertheilen, worin alle ihre Gerechtsame die Bestätigung erhielten u. worin die Herzöge aller Willkürherrschaft entsagten; auch gaben Beide eine Münzordnung gegen Kipper u. Wipper. 1625 erbte er durch den Tod Philipp Julius' den wolgastischen Antheil von P. u. vereinigte so alle Pommerschen Lande. Er hatte sich so lange als möglich von der Theilnahme an dem Dreißigjährigen Kriege frei gehalten, aber dennoch wurde sein Land ein Theil des Kriegsschauplatzes. 1627 zogen Schweden durch P. nach Preußen, ohne auf die Protestation des Herzogs zu achten. Dies nahm der Herzog Friedrich von Holstein zum Vorwand, auch mit einem Heerhaufen aus Polen durch P. dem Heere der Kaiserlichen zuzuziehen. Nun drangen Kaiserliche in P. ein, u. die Landstände mußten dieselbe verpflegen, u. außerdem forderten die kaiserlichen Feldherren von Stralsund 150,000 Thlr. od. die Einnahme einer kaiserlichen Besatzung. Stralsund verweigerte beides u. hielt eine harte Belagerung durch Wallenstein aus (s. Dreißigjähriger Krieg). Der Friede in Lübeck 1629, auf welchen der Herzog vertröstet worden war, minderte die Last des Landes in nichts, denn statt der abziehenden kaiserlichen Völker trafen sofort wieder neue ein. Endlich landete Gustav Adolf, König von Schweden, im Juli 1630 mit einem Heer an der pommerschen Küste, um die Kaiserlichen zu vertreiben. Der Herzog suchte vergebens Neutralität zu erlangen, er wurde vielmehr zu einem Bündnisse gezwungen u. mußte den Schweden nicht nur das Öffnungsrecht in allen Städten u. Festungen gestatten, sondern auch 200,000 Thlr. zahlen. Die Schweden vertrieben nun die Kaiserlichen aus P., wobei eine Menge Städte u. Dörfer in Flammen aufgingen, u. nahmen selbst Winterquartiere im Lande. Nach ihrem Abzuge verursachten spätere schwedische Durchzüge neue Beschwerden, auch die Kaiserlichen machten wieder Streitereien in P., u. 1636 wurde das Land sogar wieder der Schauplatz des Krieges. Unter solchen traurigen Verhältnissen starb Boguslaw XIV. 1637, u. mit ihm erlosch der pommersche Herrscherstamm.
Dem Hause Brandenburg stand nun die Erbfolge in P. unbezweifelt zu, doch die Schweden, welche mit dem Kurfürsten Georg Wilhelm als Bundesgenossen des Kaisers im Kriege begriffen waren, hatten dieses Land besetzt u. gedachten dasselbe für immer zu behalten, wogegen der Kurfürst Georg Wilhelm nur erfolglose Versuche machte es ihnen zu entreißen. Als 1640 Kurfürst Friedrich Wilhelm zur [339] Regierung gelangte, schloß er einen Waffenstillstand mit den Schweden u. strebte durch Unterhandlungen zu erlangen, was durch Waffengewalt zu erreichen nicht möglich war, doch fand er bei Österreich, Frankreich u. Polen, an welche er sich wandte, keine Unterstützung, vielmehr schienen alle den Schweden den Besitz von P. zu gestatten, u. der Kurfürst mußte 1648 im Westfälischen Frieden ganz Vorpommern nebst Rügen u. von Hinterpommern Stettin, Garz, Damm, Golnow, das Frische Haff nebst den drei Odermündungen u. die umliegenden Länder, gegen eine Entschädigung durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt u. Kamin, an Schweden abtreten. Noch aber gelangte Friedrich Wilhelm nicht zum ruhigen Besitz des Landes, er mußte sich zu neuen Abtretungen verstehen u. den Schweden die Anlegung der Zölle an seinen Grenzen gestatten, ehe sie ihm seinen Theil von P. einräumten. Mehre Versuche des Großen Kurfürsten (1658–60 u. 1675–97) P. zu acquiriren mißlangen, da Brandenburg, von seinen Bundesgenossen im Stich gelassen, es immer wieder herausgeben mußte. Da im Nordischen Kriege, nachdem Karls XII. Macht bei Pultawa gebrochen worden war u. Dänemark u. August von Sachsen den Krieg gegen ihn erneuert hatten, Karl XII. die für ihn höchst vortheilhafte Neutralität P-s verwarf, besetzte es König Friedrich Wilhelm I. von Preußen u. erklärte später Schweden den Krieg, eroberte Greifswald, Anclam, Wolgast u. Rügen u. erhielt im Frieden zu Stockholm mit Schweden 1720 Vorpommern bis an die Peene, nebst Stettin, die Inseln Usedom u. Wollin, das Frische Haff, die Städte Damm u. Golnow u. die Odermündungen Swine u. Diwenow. Es zahlte dagegen an Schweden 2 Mill. Thlr. u. übernahm 600,000 Thlr. pommersche Schulden. Schweden behielt nur das sogenannte Schwedisch-P., zwischen Mecklenburg, der Ostsee u. der Peene, nebst Rügen. Vergebens trachtete Schweden, das Verlorneim Siebenjährigen Kriege wieder zu gewinnen, es mußte vielmehr 1762 Frieden in Hamburg schließen, ohne eine Vergrößerung seines deutschen Gebietes erlangt zu haben. Die Pommerschen Lande blieben in ihrem früheren Verhältnisse bis zur Stiftung des Rheinbundes, wo der König Gustav Adolf IV. von Schweden seine Pommerschen Lande für getrennt vom Deutschen Reiche u. für unmittelbar mit Schweden vereinigt erklärte. In dem Preußisch-Französischen Kriege 1806 u. 1807 wurde P. durch die heldenmüthige Vertheidigung von Kolberg gegen die Franzosen u. durch die Parteigängerstreiche Schills merkwürdig. In Folge eines Zwistes zwischen Frankreich u. Schweden besetzten di. Franzosen Schwedisch-P. bis nach der Entthronung Gustav Adolfs IV. Als nach Napoleons Sturz die Gebiete der europäischen Staaten ausgeglichen wurden, trat Schweden seinen Antheil an P. für Norwegen an Dänemark ab, dieses dagegen gab es an Preußen für das demselben von Hannover abgetretene Herzogthum Lauenburg u. die Summe von 2,100,000 Thlr. Ganz P. gehört seitdem wieder der Krone Preußen.
Vgl. Gadebusch, Schwedisch-pommersche Staatskunde, Greifsw. 1787–88, 2 Bde.; Brüggemann, Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes der Herzogthümer Vor- u. Hinterpommern, Stett. 1779–81, 2 Bde.; Derselbe, Beiträge zu der Beschreibung der Herzogthümer Vor- u. Hinterpommern, ebd. 1801, 2 Bde.; Wustrack, Historisch-geographisch-statistische Beschreibung des preußischen Herzogthums Vor- u. Hinterpommern, Berl. 1793-95, 2 Bde.; I. Micrälius, Pommersche Chronika, Stett. 1640 (2. Aufl. 1723); I. Bugenhagen, Pomerania, Greifsw. 1728; Kantzow, Pomerania, herausgeg. von Kosegarten, ebd. 1816 f., 2 Bde., u. von W. Böhmer, Stett. 1835; Geschichte des Herzogthums P., Berl. 1819, 3 Bde.; F. W. Barthold, Geschichte von Rügen u. P., Hamb. 1839 ff.; Kannegießer, Bekehrungsgeschichte der Pommern zum Christenthum, Greifsw. 1824; Scriptores varii de orginibus Pomeranicis, mit Anmerkungen von M. Rango, Kolb. 1684; M. Rango, Pomerania diplomatica, Frankf. a. O. 1704; C. Schöttgen, Altes u. Neues Pommerland, Starg. 1721–27, 5 Bde.; I. K. Dähnert, Sammlung Pommerscher u. Rügischer Landesurkunden, Lpz. 1750, 3 Bde., Fol.; Desselben Pommersche Bibliothek, ebd. 1750–55, 5 Bde.; Kosegarten, Pommersche u. Rügische Geschichtsdenkmäler, Greifsw. 1834; Derselbe, Hasselbach u. Medem, Codex Po meraniae diplomaticus, ebd. 1843 ff.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 335-340. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010664947