Pommern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herders 1856 ==
= Herders 1856 =


[580] Pommern d.h. Seeland, preuß. Provinz zwischen Mecklenburg, Brandenburg, Westpreußen und der Ostsee, durch die Oder in Vorder- und Hinter-P. getheilt, hat auf 574,33 QM. 1263000 E., fast sämmtlich Protestanten. Das Land ist flach, hat wenige Hügel, meist leichten Boden, viele Teiche und Waldungen; Ackerbau, Viehzucht, Waldcultur, Fischerei, zum Theil auch Seehandel sind Hauptgewerbe. Eingetheilt ist P. in die Reg.-Bez. Stettin, [580] Köslin, Stralsund und in 26 landräthliche Kreise. P. war vor der Völkerwanderung von verschiedenen germanischen Stämmen bewohnt, dann wurde es von Slaven besetzt und bildete einen Theil des wendischen Königreichs; von 1062 an hatte es eigene Fürsten, welche 1170 den Herzogstitel annahmen und von Kaiser Friedrich I. als Reichsfürsten anerkannt wurden. 1637 st. das herzogl. Haus aus, das von Kurbrandenburg beerbt werden sollte, Schweden behauptete aber im westfälischen Frieden ganz Vorder-P. für sich; Karls XII. Starrsinn gab Preußen Gelegenheit zur Eroberung und Schweden behielt im Frieden von 1720 nur die Insel Rügen u. Vorder-P. westlich der Peene, die 1815 gleichfalls an Preußen fielen. (Kantzowʼs »Pomerania«: Barthold, »Geschichte von Rügen u. Pommern« 4 Bde. Hamburg 1839–44.)
[580] Pommern d.h. Seeland, preuß. Provinz zwischen Mecklenburg, Brandenburg, Westpreußen und der Ostsee, durch die Oder in Vorder- und Hinter-P. getheilt, hat auf 574,33 QM. 1263000 E., fast sämmtlich Protestanten. Das Land ist flach, hat wenige Hügel, meist leichten Boden, viele Teiche und Waldungen; Ackerbau, Viehzucht, Waldcultur, Fischerei, zum Theil auch Seehandel sind Hauptgewerbe. Eingetheilt ist P. in die Reg.-Bez. Stettin, [580] Köslin, Stralsund und in 26 landräthliche Kreise. P. war vor der Völkerwanderung von verschiedenen germanischen Stämmen bewohnt, dann wurde es von Slaven besetzt und bildete einen Theil des wendischen Königreichs; von 1062 an hatte es eigene Fürsten, welche 1170 den Herzogstitel annahmen und von Kaiser Friedrich I. als Reichsfürsten anerkannt wurden. 1637 st. das herzogl. Haus aus, das von Kurbrandenburg beerbt werden sollte, Schweden behauptete aber im westfälischen Frieden ganz Vorder-P. für sich; Karls XII. Starrsinn gab Preußen Gelegenheit zur Eroberung und Schweden behielt im Frieden von 1720 nur die Insel Rügen u. Vorder-P. westlich der Peene, die 1815 gleichfalls an Preußen fielen. (Kantzowʼs »Pomerania«: Barthold, »Geschichte von Rügen u. Pommern« 4 Bde. Hamburg 1839–44.)
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== Britannica 1911 ==
== Britannica 1911 ==

Version vom 4. Dezember 2023, 17:53 Uhr



Größe und Einwohnerzahl der Provinz Pommern 1900

  • Fläche in Quadratkilometern: 30.121
  • Bevölkerung: 1.684.882
  • Einwohner auf 1 qkm: 54
  • Bevölkerungswachstum in % 18711-1900: 14,2

Aus: Justus Perthes' Staatsbürger-Atlas. Von Paul Langhans. 4. Aufl. Gotha: Perthes, 1904, S. 9


Meyers 1908

[Geographie]

[134] Pommern (hierzu die Karte »Pommern«), preuß. Provinz, ehedem ein Herzogtum, grenzt gegen W. an Mecklenburg, gegen S. an Brandenburg, gegen O. an Westpreußen, gegen N. an die Ostsee und umfaßt 30,120 qkm (547,04 QM.). P. gehört zu den am niedrigsten gelegenen Ländern Deutschlands, jedoch ist zwischen der eigentlichen Küstenebene und dem Pommerschen Landrücken zu unterscheiden. Im W. von der Oder tritt auf der Platte von Randow die liebliche Hügellandschaft bei Frauendorf (Vogelsang 131 m) hervor; an den Quellen der Rega, Persante, Drage und Küddow entwickelt sich die Pommersche Seenplatte mit dem 211 m hohen Hochratzenberg im Kreis Dramburg, noch weiter östlich, an den Quellen der Grabow, Wipper etc., die Ostpommersche Platte, die im Schimmritzberg im Kreis Bütow zu 256 m Höhe ansteigt und ganz im O., im Kreis Stolp, am Lebatal, noch 210 m erreicht. Auf der andern Seite der Küstenebene erheben sich noch einzelne Hügelmassen, so auf Rügen die Stubbenkammer (im Herthaberg 159 m), bei Köslin der Gollenberg (144 m) u. a. Der Hauptfluß der Provinz, die Oder, bildet zahlreiche Arme und bei Stettin den Dammschen See sowie das Pommersche Haff, aus dem die drei Arme Peene, Swine und Dievenow zur Ostsee abfließen. Zum Odersystem gehören noch: die Ihna, Ucker und Peene, alle drei streckenweise schiffbar. Unter den zahlreichen Küstenflüssen sind in Vorpommern einige schiffbar (Recknitz, Rykgraben), die hinterpommerschen (Rega, Persante, Wipper, Stolpe, Lupow, Leba) dagegen sowie die nach S. zur Netze gehenden Flüsse (Küddow, Dra ge) nur flößbar. Die Ostsee bildet an der Küste einige Busen, so bei Swinemünde die Pommersche Bucht, andre bei Rügen (s. d.). Reich ist die Provinz an Seen. Strandseen sind: der Leba-, Gardesche, Vietzker, Vitter, Bukowsche, Jamundsche und Kampsee; im Tiefland sind: der Kummerowsee an der Peene, der Dammsche, Plöne- und der Madüesee. Zahlreich sind die Seen des Landrückens, von denen hier nur der Wothschwien-, Enzig-, Große Lübbe-, Dratzig-, Pielburger, Vilm-, Virchow- und Papenzinsee erwähnt werden. Die Küste von Hinterpommern ist auf ihrer ganzen Länge (427 km) mit Sandhügeln oder Dünen besetzt. Von der Gesamtfläche entfielen nach der Aufnahme von 1900: auf Ackerland und Gärten 55,1, auf Wiesen 10,3, auf Weiden 6,2 und auf Waldungen 20,6 Proz. Das Klima ist am mildesten in der Umgegend von Stettin und auf Rügen, rauher schon in der Küstenlandschaft in Hinterpommern. Die durchschnittliche Jahreswärme beträgt in Stettin 8,4, in Lauenburg 7,2°. Die jährliche Regenmenge erreicht in Köslin 65, in Stettin und Putbus nur 54 cm Höhe.

[Bevölkerung und Wirtschaft]

Die Zahl der Bewohner in der Provinz belief sich 1905 auf 1,684,326 Seelen (56 auf 1 qkm), darunter 1,616,550 Evangelische, 50,206 Katholiken und 9660 Juden, (1900) 14,162 Personen mit polnischer (an der Grenze gegen Westpreußen) und 310 mit kassubischer (am Leba- und Gardeschen See) Muttersprache. Vgl. auch Tafel »Volkstrachten I«, Fig. 16 u. 18. Landwirtschaft, Viehzucht und die gewöhnlichen bürgerlichen Gewerbe sowie in den Seestädten Handel, Schiffahrt, Fischerei und Schiffbau sind die Hauptbeschäftigungen der Bewohner. Der Großgrundbesitz beherrscht in P. (wie in Mecklenburg) die meisten Verhältnisse des Landes. Weizen wird zur Ausfuhr in den fruchtbaren Gegenden Vorpommerns und im Weizacker bei Pyritz gewonnen; sonst sind der Roggen und die Kartoffel die Hauptfeldfrüchte, Gerste und Hafer decken den Bedarf. Garten- und Obstbau blühen in der Umgegend von Stettin (Stettiner Äpfel), auch im Regbez. Stralsund. Vortreffliche Wiesen gibt es im Odertal und an der Peene. Unter den Handels- und Fabrikpflanzen sind noch zu nennen: Flachs in der Küstenebene, besonders an der Rega, Persante und Wipper; Zuckerrüben bei Stettin und zwischen der Oder und Rega; Tabak an der brandenburgischen Grenze im W. von der Oder; Hopfen bei Pölitz. Die Ernte lieferte 1905: 646,350 Ton. Roggen, 126,219 T. Weizen, 111,087 T. Gerste, 439,398 T. Hafer, 3,237,309 T. Kartoffeln und 1,167,627 T. Wiesenheu. Sonst wurden noch gewonnen (1904): 1,792,954 kg Tabak. Von Zuckerrüben wurden 1904/05 in 11 Fabriken 4,983,224 dz zu 743,070 dz Rohzucker verarbeitet. Die Waldungen sind im Kreis Ückermünde am Haff und auf dem Landrücken am umfangreichsten; das Nadelholz herrscht vor, jedoch gibt es auch schöne Laubwaldungen. Die Viehzählung von 1904 ergab 218,799 Pferde, 731,117 Stück Rindvieh, 1,113,686 Schafe, 1,061,845 Schweine und 94,482 Ziegen. Die Pferdezucht wird durch das Landgestüt zu Labes unterstützt. Umfangreich ist die [134] Geflügelzucht, besonders in Hinterpommern (Gänse), wichtig auch die Fischerei (Aale, Lachse, Neunaugen, Herin ge, Flundern). Von den Produkten des Mineralreichs ist nur der Torf von besonderer Wichtigkeit. Die Salzquellen zu Kolberg und Greifswald werden nur noch zu Solbädern benutzt; unter den übrigen Mineralquellen sind die zu Polzin nennenswert.

Die Industrie ist nur in Stettin und Umgegend bedeutend, wo große Maschinenbauanstalten, Schiffswerften, chemische und Zuckerfabriken, Ziegeleien etc. vorhanden sind. Außer ähnlichen Fabriken gibt es in der Provinz noch mehrere große Fabriken für Papier, Tabak etc. und in den hinterpommerschen Walddistrikten neben Holzstoffabriken einige große Glashütten. Von großer Bedeutung ist der Handel, besonders zur See. Handelskammern befinden sich in Stettin, Swinemünde und Stralsund. Der Hauptsitz des pommerschen Seehandels ist Stettin (s. d.) mit dem Hafen zu Swinemünde; indessen sind auch Stralsund, Greifswald, Wolgast, Anklam, Kolberg, Stolp etc. bei demselben beteiligt. Die pommersche Reederei zählte zu Anfang 1905: 318 Seeschiffe zu 63,396 Reg.-Ton. Raumgehalt, netto, davon 136 Dampfschiffe zu 56,007 Reg.-Ton., von denen die meisten nach Stettin, Stralsund und Barth gehörten. In den bedeutendern pommerschen Häfen (Swinemünde, Stettin, Kratzwiek, Heringsdorf, Stralsund, Göhren, Sellin, Binz und Saßnitz) kamen 1904 an: 10,760 beladene Seeschiffe zu 2,840,322 Reg.-Ton. Raumgehalt; es liefen aus: 9417 beladene Seeschiffe zu 1,803,733 Reg.-Ton. Der Binnenhandel wird durch die Schiffahrt auf der Oder und einigen andern Flüssen und durch mehrere Eisenbahnen (im Betriebsjahr 1904: 2008,7 km vollspurige Linien und 1347,6 km nebenbahnähnliche Kleinbahnen), die erstern fast sämtlich Staatsbahnen (von den Direktionen in Stettin, Danzig und Bromberg ressortierend), befördert. Für die geistige Kultur bestehen: eine Universität (Greifswald), 19 Gymnasien, 4 Realgymnasien, 3 Progymnasien, 3 Realprogymnasien, 3 Realschulen, 2 Landwirtschaftsschulen, 8 Schullehrerseminare, eine Kriegsschule (Anklam), mehrere Gewerbe- und Navigationsschulen, 3 Taubstummen-, 2 Blindenanstalten etc. Die Provinz zerfällt in drei Regierungsbezirke: Stettin, Köslin, Stralsund, mit 14, bez. 13 und 5 Kreisen. Für das Justizwesen bestehen unter dem Oberlandesgericht in Stettin die 5 Landgerichte zu Greifswald, Köslin, Stargard, Stettin und Stolp (s. die Textbeilage zum Artikel »Gerichtsverfassung«). Militärisch gehört die Provinz größtenteils zum Bezirk des 2. Armeekorps, die Kreise Stolp, Lauenburg, Schlawe, Bütow und Rummelsburg sind dem 17. Armeekorps zugeteilt. In den deutschen Reichstag entsendet sie 14 (s. Karte »Reichstagswahlen«), in das preußische Abgeordnetenhaus 26 Mitglieder. Sehr gebräuchlich ist noch die durch die Oder bewirkte Einteilung der Provinz in Vor- und Hinterpommern. Vorpommern zerfällt wiederum durch die Peene in Alt- und Neuvorpommern, von denen dieser Teil, der Regbez. Stralsund, auch Schwedisch-P. genannt wird, weil er bis 1815 zu Schweden gehörte. Das Wappen Pommerns ist ein goldbewehrter roter Greif im silbernen Felde (s. Tafel »Preußische Provinzwappen«); die Farben der Provinz sind Blau und Weiß.

Geschichte.

P. wurde in der ältesten Zeit von den zum Stamme der Wandalen gehörigen Rugiern und Turcilingern bewohnt und, als diese in der Völkerwanderung neue Sitze im Süden aufsuchten, gegen Ende des 5. Jahrh. von slawischen Völkern in Besitz genommen. Sie nannten sich westlich der Oder Wilzen und später Liutizen, östlich davon Pommern (Pomerani), ein Name, der zu Karls d. Gr. Zeit auftaucht. Karls Vordringen bis zur Peene war ohne nachhaltige Wirkung, ebenso wie die Kämpfe unter den Königen aus sächsischem Stamm. Im östlichen P. konnte auch Polen, dessen Herzog Boleslaw Chrobry 995 das Land unterwarf, sich auf die Dauer nicht in diesem Besitz behaupten. Der erste Fürst in P. wird um 1100 erwähnt. Nach seinem Tode fand, wie es scheint, eine Teilung des Landes unter seine Söhne statt. Es bildete sich ein Herzogtum Slawien zwischen Peene und Persante mit der Hauptstadt Stettin und ein Herzogtum Pommern (später Pomerellen genannt) zwischen Persante und Weichsel mit der Hauptstadt Danzig. Wartislaw I., der Stifter der Linie P.-Stettin, ward 1124 mit einem Teil seines Volkes vom Bischof Otto von Bamberg zum Christentum bekehrt; zu Julin auf der Insel Wollin ward ein Bistum gegründet, das (um 1175) nach Kammin verlegt ward. Doch wurde das Heidentum erst zu Ende des 12. Jahrh. völlig ausgerottet. Wartislaws Söhne, Bogislaw 1. und Kasimir I., nahmen um 1170 den Herzogstitel an und schlossen sich 1181 dem Deutschen Reich an, doch verlieh Kaiser Friedrich I. die Lehnshoheit über P. dem Markgrafen Otto I. von Brandenburg. Die Linie P.-Demmin, von Kasimir I. gegründet, erlosch schon 1264, und Barnim I. (gest. 1278) vereinigte noch einmal alle Lande (s. Barnim 1). Als 1295 die Linie P.-Danzig ausstarb, fiel der westliche Teil Pomerellens an P.-Stettin, während der östliche 1309 zwischen dem Deutschen Orden und Brandenburg geteilt wurde (s. Pomerellen). Barnims Söhne teilten 1295 von neuem: Bogislaw IV. stiftete die Linie P.-Wolgast (in Vor- und Hinterpommern), Otto I. in den Gebieten an beiden Seiten der Oder die Linie P.-Stettin.

Die Linie P.-Stettin gewann unter Wartislaw IV. 1320 die Ukermark. Als Ludwig der Bayer 1323 seinem Sohne Ludwig die Mark nebst P. verlieh, kam es zu jahrelangen Fehden mit Brandenburg. 1338 entsagte dieses der Lehnshoheit und erhielt dafür die Zusage der Erbfolge, die aber 1348 von Karl IV. aufgehoben ward. Barnim III., Ottos I. Sohn, erwarb 1354 die östliche Ukermark. 1370 entspann sich ein mit häufigen Unterbrechungen fast 30 Jahre währender Krieg mit Brandenburg über den Besitz mehrerer Städte der Ukermark. 1373 schlossen sämtliche pommersche Linien ein Bündnis zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Besitzes. Swantibor III., der allein von Barnims III. Söhnen 1405 noch am Leben war, wurde 1409 vom Markgrafen Jobst auch zum Statthalter der Mark Brandenburg ernannt; doch endete diese Statthalterschaft schon 1411, als Siegmund den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Zollern, zum Statthalter der Mark erhob. Hiermit unzufrieden, verbündete sich ein Teil des brandenburgischen Adels mit Swantibors Söhnen gegen Friedrich, und auch nach Swantibors Tod (1413) ward dieser Krieg von seinen Söhnen Kasimir VI. und Otto II., die nun gemeinschaftlich regierten. fortgesetzt. Am Kremmer Damm 1412 geschlagen, errang Friedrich von Brandenburg 1420 einen Sieg bei Angermünde. Nach dem Frieden von Templin (1427) heiratete Joachim, Kasimirs Sohn, eine Tochter des Kurprinzen Johann, und P. verzichtete auf Prenzlau. Mit Otto III. erlosch 1464 die Linie Stettin, ihre Lande fielen an die Linie Wolgast.[135]

Die Linie P.-Wolgast hatte Bogislaw IV., den Sohn Barnims I., zum Stifter, der 1309 starb. Sein Nachfolger Wartislaw IV. schloß 1321 mit dem Fürsten Wizlaw von Rügen eine Erbverbrüderung und erwarb 1325 nach dem Erlöschen dieses Hauses die Insel Rügen und das Herzogtum Barth auf dem Festland. Er hinterließ 1326, unter Vormundschaft der Herzoge von Stettin, seine Söhne Bogislaw V. und Barnim IV. als Nachfolger, die ihre Herrschaft gegen Mecklenburgs Ansprüche verteidigen mußten. Auf die Lehnshoheit über P.-Wolgast scheint Brandenburg um 1334 verzichtet zu haben. Ein 1350 begonnener Krieg mit Mecklenburg endete 1354 mit dem Frieden zu Stralsund, ein neuer wegen der Stadt Pasewalk, die P. den Brandenburgern entrissen hatte, damit, daß nicht nur diese Stadt, sondern auch Alt- und Neu-Torgelow 1359 an P. fielen; desgleichen erwarb es 1359 nach dem Erlöschen des gräflichen Stammes v. Gützkow diese Grafschaft. Nach Barnims Tode (1365) wurde 1372 in Stargard P.-Wolgast geteilt, und es entstanden nun die Linien Hinterpommern (bis zur Leba, nebst Stargard) und Vorpommern (Wolgast nebst Rügen). Die hinterpommersche Linie stiftete Bogislaw V., Barnims IV. Bruder. Ihm folgte 1374 sein ältester Sohn, Kasimir V., starb aber schon 1377 ohne männliche Nachkommen. Sein Nachfolger in P. war sein Bruder Bogislaw VIII., vorher Verwalter des Bistums Kammin. Derselbe vergrößerte auf kurze Zeit sein Land durch Bütow, Schlochau, Baldenburg, Hammerstein und Schivelbein, polnische Gebiete, die ihm als Entschädigung für die Kriegskosten wegen der dem Polenkönig Wladislaw Jagiello gegen den Deutschen Orden in der Schlacht bei Tannenberg 1410 zugeführten Hilfsvölker abgetreten waren, und starb 1418. Sein Sohn und Nachfolger Bogislaw IX. wurde wegen Streitigkeiten mit dem Stift Kammin und den Hansestädten gebannt, erhielt aber 1436 in dem Vergleich von Kolberg eine Entschädigung von 20,000 Mk. Er starb 1447, und es folgte ihm der Sohn seines Oheims Wartislaw VII., Erich I., der ehemalige König von Dänemark, Schweden und Norwegen, der in Rügenwalde Hof hielt. Die vorpommersche Linie hatte Barnims Söhne zu Stiftern. Sie teilten Vorpommern 1377 so unter sich, daß Bogislaw VI., der älteste, Wolgast, Wartislaw VI. aber die rügenschen Lande erhielt. Nach Bogislaws VI. Tode (1393) ward ganz Vorpommern unter Wartislaw wieder vereinigt. Sein Sohn Barnim VI., der in fortwährendem Streit mit den Hansestädten und den Vitalienbrüdern lag, starb 1405. Seine beiden Söhne Wartislaw IX. und Barnim VII. teilten das Land; da letzterer aber 1449 ohne männliche Nachkommen starb, so vereinigte ersterer ganz Vorpommern wieder. Wartislaw stiftete 1456 die Universität Greifswald; er starb 1457, zwei Söhne, Erich II., dem bereits 1455 Bütow und Lauenburg von Polen übergeben waren, und Wartislaw X., hinterlassend, die nun abermals teilten, und zwar so, daß Wolgast an Erich, Barth mit Rügen an Wartislaw fiel. Nach Erichs I. von Hinterpommern Tod (1459) erhielt Erich II. auf Grund eines mit den Landständen geschlossenen Vertrags zu Rügenwalde auch die Regierung in Hinterpommern. Mit dem Erlöschen der Linie Stettin durch den Tod Ottos III. (gest. 1464) geriet P. in langwierige Streitigkeiten mit Kurbrandenburg, das Anspruch auf diese Erbschaft machte, bis Albrecht Achilles nach heftigem Krieg im Vertrag von Prenzlau 1479 auf die Nachfolge im Herzogtum Stettin verzichtete, aber die Herzoge zur Anerkennung der Lehnshoheit zwang. Erichs II. Nachfolger, Bogislaw X. (seit 1474), stellte allmählich die Ordnung im Lande wieder her und vereinigte 1478 nach Wartislaws X. Tode ganz P. in seiner Hand.

Bogislaws X. beide Söhne, Georg I. und Barnim XI., regierten gemeinsam. Sie schlossen 1529 mit Brandenburg den Vergleich zu Grimnitz, der Pommerns Reichsunmittelbarkeit und Brandenburgs Erbfolgerecht von neuem bestätigte. Auf Herzog Georg I. folgte 1531 sein Sohn Philipp I. Barnim XI. teilte 1532 mit seinem Neffen, wobei er selbst Hinterpommern und Stettin behielt, während Philipp Vorpommern, Wolgast und Rügen bekam. So entstanden die Stettiner und die Wolgaster Linie. 1534 führten beide Fürsten auf dem Tage zu Treptow die Reformation ein, und Johann Bugenhagen (Pomeranus) erhielt den Auftrag, eine neue Kirchenordnung herzustellen. Das Bistum Kammin wurde 1556 für das Herzogshaus erworben, indem Philipps I. ältester Sohn, Johann Friedrich, zum Bischof gewählt ward, dem bis zum Aussterben des Hauses nur pommersche Herzoge folgten. Philipp hinterließ 1560 fünf Söhne: Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig, Barnim XII. und Kasimir IX., von denen die minderjährigen unter die Vormundschaft des Bruders ihres Großvaters, Barnims XI. von Stettin, gestellt wurden, dessen Erben sie waren. Nachdem dieser 1569 seine Regierung niedergelegt hatte, teilten sich seine Erben in der Art, daß nur zwei Regierungen bestanden, nämlich Stettin mit Hinterpommern unter Johann Friedrich, und Wolgast mit Vorpommern unter Ernst Ludwig; die jüngern drei Brüder wurden mit kleinern Gebieten ohne Landeshoheit abgefunden, und Barnim XI. reservierte sich die Oberleitung bis an seinen Tod (1573). Da Johann Friedrich 1600 und sein Bruder und Nachfolger Barnim XII. 1603 ohne männliche Nachkommen starben, so war der nächste Erbe Kasimir, der wegen Kränklichkeit auf die Regierung zugunsten seines Bruders Bogislaw XIII. (gest. 1606) verzichtete. Dessen Sohn, der hochgebildete Philipp II., starb schon 1618. Die Regierung seines Nachfolgers und Bruders Franz (gest. 1620) ist durch den Hexenprozeß der Sidonia v. Bork (s. Bork) merkwürdig geworden. Ihm folgte sein Bruder Bogislaw XIV., der mit dem Herzog von Wolgast, Philipp Julius, den gemeinschaftlichen Landständen 1622 einen großen Freibrief ausstellte. 1623 zum Bischof von Kammin gewählt und 1625 durch den Tod Philipp Julius' auch in den Besitz von Wolgast gelangt, war Bogislaw XIV. der alleinige Regent in P. Ohne sich am Dreißigjährigen Krieg zu beteiligen, wurde sein Land doch durch die Kaiserlichen verwüstet. Als der kaiserliche Oberst v. Arnim eine Kontribution von 150,000 Tlr. von Stralsund verlangte, weigerte sich die Stadt und ertrug heldenmütig die Belagerung durch Wallenstein (13. Mai bis 23. Juli 1628). Zwar wurden, nachdem Gustav Adolf 1630 an Pommerns Küste gelandet war, die Kaiserlichen aus dem Lande vertrieben; doch mußte der Herzog mit den Schweden ein Bündnis schließen, demzufolge er denselben Zutritt in alle seine Städte und Festungen gestattete und 200,000 Tlr. zahlte. Später hatte das Land von schwedischen Durchzügen und Streifereien der Kaiserlichen viel zu leiden und ward 1636 abermals der Schauplatz des Krieges. In diesen Wirren starb Bogislaw XIV. 20. März 1637, und mit ihm erlosch das pommersche Herrschergeschlecht.

Obgleich dem Haus Brandenburg nach den Erbverträgen[136] die Erbfolge in P. unbezweifelt zustand, so machten doch die Schweden keine Miene, es zu räumen. In den Friedensverhandlungen zu Osnabrück beanspruchte der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm zwar ganz P., mußte aber gegen eine Entschädigung durch die Stifter Halberstadt, Minden, Magdeburg und Kammin Vorpommern nebst Rügen und von Hinterpommern Stettin, Garz, Damm, Gollnow, das Haff und die drei Odermündungen an Schweden abtreten. Ein späterer Versuch des Großen Kurfürsten (1675–79), sich in den Besitz von ganz P. zu setzen, ward durch den von Frankreich erzwungenen Frieden von St.-Germain vereitelt. Als nach der Schlacht bei Poltawa (1709) Russen und Polen in Schwedisch-P. einfielen, besetzte es Friedrich Wilhelm I. von Preußen zu seiner Sicherung und eroberte, von Karl XII. zum Kriege gezwungen, 1715 Greifswald, Anklam, Wolgast, Stralsund und Rügen. Im Frieden zu Stockholm 1720 erhielt er Vorpommern bis zur Peene, Stettin, die Inseln Usedom und Wollin, das Haff und die Städte Damm und Gollnow sowie die Odermündungen Dievenow und Swine. Dagegen hatte er an Schweden 2 Mill. Tlr. zu zahlen und 600,000 Tlr. pommersche Schulden zu übernehmen. Schweden, dem bloß das sogen. Schwedisch-P. oder Neuvorpommern links der Peene verblieb, versuchte im Siebenjährigen Kriege vergeblich, die verlornen Besitzungen in P. wiederzuerlangen. Nach dem Sturz Napoleons I. 1814 wurde der schwedische Anteil von P. gegen Norwegen von den Schweden an Dänemark abgetreten, das denselben für das von Hannover abgetretene Herzogtum Lauenburg um die Summe von 2,600,000 Tlr. an Preußen überließ. Dieses zahlte an Schweden noch 3,500,000 Tlr.

Literatur

Vgl. Joh. Bugenhagens »Pomerania« (hrsg. von O. Heinemann, Stett. 1900); Kantzow (gest. 1542), Geschichte von P. in niederdeutscher Mundart (hrsg. von Böhmer, das. 1835), dieselbe in zwei Bearbeitungen in hochdeutscher Sprache (hrsg. von G. Gäbel, das. 1897 u. 1898); v. Bohlen, Die Erwerbung Pommerns durch die Hohenzollern (Berl. 1865); Berghaus, Landbuch des Herzogtums P. (Anklam u. Wriezen 1862–76, 9 Bde.); »Pommersches Urkundenbuch« (hrsg. von Klempin, Prümers, Winter und Heinemann, Stett. 1868–1906, Bd. 1–6); F. Rachfahl, Der Stettiner Erbfolgestreit 1464–1472 (Bresl. 1890); Blümcke, P. während des nordischen Siebenjährigen Kriegs (Stett. 1890); Bär, Die Politik Pommerns während des Dreißigjährigen Kriegs (Leipz. 1896); Klaje, Der Feldzug der Kaiserlichen unter Souches nach P. im Jahr 1659 (Gotha 1906); v. Sommerfeld, Geschichte der Germanisierung des Herzogtums P. (Leipz. 1896); Spahn, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des Herzogtums P., 1478–1625 (das. 1896); Wehrmann, Aus Pommerns Geschichte. Vorträge (Stett. 1902), und Geschichte von V. (Gotha 1904–06, 2 Bde.); Dannenberg, Münzgeschichte Pommerns im Mittelalter (Berl. 1893, Nachtrag 1896); Knoop, Volkssagen, Aberglauben etc. aus dem östlichen Hinterpommern (Posen 1885); Jahn, Volkssagen aus P. und Rügen (2. Aufl., Berl. 1890); v. d. Dollen, Streifzüge durch P. (Ankl. 1884, 12 Hefte); Hanncke, Pommersche Geschichtsbilder (2. Aufl., Stett. 1899); Volger, Handbuch des Grundbesitzes in P. (3. Aufl., Berl. 1893); »Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz P.« (Stett. 1881 ff.); Schumann, Die Kultur Pommerns in vorgeschichtlicher Zeit (Berl. 1897); »Gemeindelexikon für die Provinz P.« (vom königlichen Statistischen Bureau, das. 1888); »Viehstands- und Obstbaumlexikon« (desgl., 1903); »Blätter für Pommersche Volkskunde« (hrsg. von Knoop und Haas, Stett. 1892–1902); Deecke, Geologischer Führer durch P. (Berl. 1899); W. Müller, Flora von P. (2. Aufl., Stett. 1904); Halbfaß, Beiträge zur Kenntnis der Pommerschen Seen (Gotha 1901); Uecker, P. in Wort und Bild (Stett. 1904). Die Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde gibt seit 1832 die »Baltischen Studien« und seit 1885 »Quellen zur pommerschen Geschichte« heraus, der Rügisch-Pommersche Geschichtsverein seit 1900 »Pommersche Jahrbücher« (Greifswald).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 134-137. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007272766

Brockhaus 1911

[433] Pommern, preuß. Prov. an der Ostsee [Karte: Ostpreußen etc. I], ehemal. Herzogtum, durch die Oder in Vor- und Hinter-P. geteilt, 30.116 qkm (ohne Pommersches Haff, Wieke und Bodden), (1900) 1.634.832 (1905: 1.684.125) E., fast ganz protestantisch; Teil des Uralisch-Baltischen Landrückens und Norddeutschen Tieflandes; außer Oder mit ihren Mündungsarmen Peene, Swine, Dievenow nur wenig bedeutende Flüsse (Persante, Ihna, Üker, Trebel, Recknitz, Tollense), aber viele Seen (Pommersche Seenplatte), so Leba-, Gardescher, Buckowscher See, Vietzker, Vilm-, Dratzig-, Groß-Lübbe-, Kummerower See u.a. Bedeutende Landwirtschaft; Industrie bes. in und bei Stettin bedeutend (Schiffswerfte, Maschinenbau, Tuchfabrikation, Glashütten); viele See-und Solbäder; lebhafter Seehandel. Universität Greifswald, 19 Gymnasien, 2 Pro-, 4 Real-, 5 Realprogymnasien, 7 Lehrer-, 2 Lehrerinnenseminare. Reg.-Bez.: Stettin, Cöslin, Stralsund. Oberpräsidium und Oberlandesgericht in Stettin, 5 Landgerichte. Wappen: Roter Greif im silbernen Felde [Abb. 1418]; Farben: Blau-Weiß. – P., nach dem slaw. Stamm der Pomerani benannt, hatte seit 1062 eigene Herzöge; nach deren Aussterben (1637) wurde im Westfäl. Frieden (1648) Vor-P. schwedisch, Hinter-P. brandenburgisch; 1720 kam der größte Teil, 1815 der Rest von Vor-P. mit Rügen an Preußen. – Vgl. Kantzows pommersche Chronik (hochdeutsch von Gaebel, 2 Bde., 1897-98), Geschichte von Barthold (5 Bde., 1839-45), Berghaus (9 Bde., 1862-77), Fock (6 Bde., 1861-72), Hancke (2. Aufl. 1899), Wehrmann (1902 u. 1904 fg.).

Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 433. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20001457071


Pommern (Pierer 1861)

[335] Pommern, Provinz des preußischen Staates,

gebildet aus Preußisch Vor- u. Hinterpommern u. Schwedisch Pommern, welches 1815 preußisch wurde, den Kreisen Dramburg u. Schiefelbein ganz u. Arnswalde zum Theil, von der Neumark u. uns einigen westpreußischen Ortschaften; grenzt an die Ostsee, Westpreußen, Brandenburg u. Mecklenburg; 576,72 QM. P. ist eine große Ebene, u. nur auf der Insel Rügen, bes. in der Halbinsel Jasmund, einigermaßen bergig, in mehrern anderen Strichen mit einzelnen Hügeln (der Gollenberg u. Revekuhl 300 Fuß hoch) u. an der Küste Hinterpommerns mit Dünen besetzt. Der sandige Boden ist ziemlich fruchtbar u. in einigen Gegenden, bes. auf Rügen u. in Vorpommern, sehr ergiebig, fast 1/2 des Bodens ist Ackerland, 1/13 Wiesen, 1/6 Wald etc. Die Ostsee an der Nordseite bildet an der westlichen Hälfte der Provinz zerrissene Küsten, ist an denselben seicht u. erlaubt nur selten größeren Schiffen die Anfahrt, macht blos in Vorpommern einige Inseln, Rügen (die größte Deutschlands), Usedom u. Wollin, u. bildet hier drei Meerbusen, den Rügenschen Bodden (Neues Tief), das Prorer u. [335] Tromper Wyk. Das Stettiner Haff, der Leba-, Gardesche, Vintziger, Vitter, Buckover, Jasmunder, Campsche, Einebergsche See sind Strandseen. Außerdem gibt es eine große Menge Landseen, unter denen der Kummerow-, der Neuwarpsche u. Plönersee, der Dammersee u. die Madüe die größten sind; die Flüsse gehen sämmtlich nach der Ostsee; der Hauptfluß, die Oder, theilt die Provinz in Vor- u. Hinterpommern; Nebenflüsse links: Weise, Ucker u. Peene; rechts: Thue, Plöne u. Ihna; Küstenflüsse sind die Leba, Lupow, Stolpe, Wipper, Persante u. Rega; in die Netze gehen die Drage u. Kudow; in Binnengewässer die Barth u. Ryk. Producte: Vieh (bes. Gänse), Fische (bes. Häringe, Bricken u. Aale), Getreide (bes. Roggen), Flachs, Holz, Obst, Hanf, Tabak, Hopfen, Gemüse, Futterkräuter, Hülsenfrüchte, Raseneisenstein, Torf, Salz u. Bernstein. Die 1,328,380 Einw. sind Deutsche u. ein kleiner Rest Kassuben. Die Industrie ist geringer als in den anderen deutschen Provinzen des preußischen Staates; am lebhaftesten noch Leinwand-, Tuch- u. Lederfabrikation, Schiffbau u. Branntweinbrennerei; 1855 gab es 11 Papierfabriken, 5 Gerbereien, 189 Destillationen, 16 Eisenwerke, 15 Glashütten u. gegen 300 Dampfmaschinen; der Handel ist bedeutender zur See, namentlich von Stettin aus, doch nehmen auch Swinewünde, Stralsund, Greifswald, Kolberg, Anklam etc. Antheil. Der Binnenhandel wird durch Schifffahrt auf der Oder u. deren Ausflüssen (auch durch Dampfschiffe) u. durch die Eisenbahnen von Stettin nach Berlin, nach Greifswald, nach Kolberg u. Köslin begünstigt. Öffentliche Unterrichts- u. wissenschaftliche Anstalten: Universität in Greifswald, 6 Gymnasien (in Stettin, Stargard, Neustettin, Köslin, Stralsund u. Greifswald), 4 Seminare, 3 Landschullehrerseminarien (in Stettin, Köslin u. Greifswald), die Hebammenschule in Stettin, 2 Schifffahrtsschulen (in Stettin u. Greifswald), die Gesellschaft für pommersche Geschichte u. Alterthumskunde in Stettin. Früher theilte sich das altpreußische P in Vor- u. Hinterpommern, u. das schwedische P. bestand aus der Insel u. Fürstenthum Rügen u. aus einem Theile von Vorpommern, wozu das Land Stralsund, das Fürstenthum Barth, die Grafschaft Gützkow u. die Herrschaft Wolgast gehörten, u. war 66 QM. groß. Noch früher gehörte auch Pomerellen (s.d.) dazu. P. hat Provinzialstände, deren Verband Alt-Vorpommern, Neu-Vorpommern, Rügen u. Hinterpommern begreift u. aus 49 Mitgliedern besteht, 25 von der Ritterschaft, 16 von den Städten u. 8 von den Gutsbesitzern u. Bauern. Versammlungsort der Stände ist Stettin. Eingetheilt wird die Provinz P. in 3 Regierungsbezirke: Stettin, Köslin u. Stralsund, deren Provinzialregierungen unter einem in Stettin errichteten Oberpräsidium stehen.

Bis ins 2. Jahrh. n.Chr. wohnten an den Küsten der Ostsee von der Weichselmündung bis zum Ausfluß der Oder die germanischen Gothonen, Rugier u. Lemovier, westlich von der Oder die Sudnier, weiter in Süden aber die Longobarden, Semnonen u. Burgunder. Nach u. nach zogen alle diese Völker nach dem Süden, u. slawische Stämme nahmen das Land in Besitz, u. es gehörte zu dem großen Wendenreiche. Als Fürst von P. wird im 9. Jahrh. genannt Linbi, u. da dieser 823 in einer Schlacht gegen die Obotriten gefallen war, theilten dessen Söhne Milegast u. Celadrag das Reich, u. Erster erhielt den östlichen Theil als Wilzen-, Letzter den westlichen Theil als Lutitzen-Staat mit fast ganz Brandenburg u. den Lausitzen. Die Wilzen trieben lebhaften Handel u. ihre Städte Julin u. Wineta waren Weltmärkte. Der Stammvater der pommerschen Fürsten war Mistivoi; dessen Enkel Swantibor (Sampor) sein Gebiet bis an das rechte Oderufer ausdehnte u. mit Polen kriegte, sich endlich aber dem Obotritenkönige Heinrich unterwarf; er st. 1107. Nun theilten seine vier Söhne, Wratislaw u. Ratibor nahmen das westliche, Bogislaw u. Swantopolk das östliche Land (Pomerellen u. Kassuben).


A) Pomerellische Fürsten.

Swantopolk führte lange Krieg mit Polen, nahm das Gebiet Nackel von Polen zum Lehen u. st. 1120. Ihm folgten seine Söhne Swantopolk, welcher bald ohne Erben starb, u. Grinislaw. Boleslaws (st. 1150) Sohn Subislaw gründete 1170 das Kloster Oliva u. st. 1181. Von seinen zwei Söhnen, Swantibor (st. 1201) u. Mestwin I. (st. 1220), hinterließ nur Swantibor einen Sohn, Subislaw, welche dem Johanniterorden 1198 Stargard u. mehrt Güter schenkte, aber kinderlos starb. Sein Sohn Swantopolk gewann dem vertriebenen Polenherzog Wladislaw sein Herzogthum wieder, trat bei dem preußischen Bekehrungskriege 1234 auf die Seite des Deutschen Ordens u. brachte den heidnischen Preußen große Niederlagen bei (wofür diese 1236 das Kloster Oliva zerstörten), aber mißtrauisch gegen die zunehmende Macht des Ordens geworden, wandte er sich 1240 wieder den Preußen zu u. erfocht 1242 u. 1243 Siege über den Orden, wurde indeß zum Frieden genöthigt. Als Swantopolk 1244 den Frieden wieder brach, ließ der Papst das Kreuz gegen ihn predigen, 1248 kam endlich durch die Vermittelung des päpstlichen Legaten ein Friede zu Stande; auch gegen Polen, Kujavien u. die Herzöge von P. führte er Krieg u. st. 1268. Mestwin II., sein älterer Sohn, folgte ihm; der jüngere, Wratislaw, wurde mit einem Gebiet um Danzig abgefunden u. hielt es mit dem Deutschen Orden; Mestwin ging, um sich eines mächtigen Schutzes zu versichern, 1269 beim Markgrafen von Brandenburg zu Lehn, welcher ihn auch, als er 1271 von seinem Bruder gefangen wurde, wieder befreite. Nachher gerieth er mit Brandenburg wegen Überlassung des Schlosses zu Danzig in Krieg, in welchem ihn der Deutsche Orden unterstützte, wofür er demselben die Schenkung seines Oheims Sambor, welcher dem Orden in einem Testamente seinen Landtheil vermacht hatte, bestätigte. Als er 1296 sohnlos starb u. mit ihm die Linie Pomerellen erlosch, kaufte der Deutsche Orden dem Markgrafen von Brandenburg dessen Anrechte an P. als Lehnsherrn ab, nahm das Land in Besitz u. eroberte Danzig u. darauf ganz Pomerellen, um dessen Besitz zwischen Polen u. dem Orden länger als ein Jahrhundert gestritten wurde.


B) Pommersche Linie:

Der Stifter derselben Wratislaw, Swantipors ältester Sohn, benutzte das Zerfallen des Obotritisch-wendischen Reichs, um sein Gebiet bis über die Uckermark auszudehnen. Er lud 1124 den Bischof Otto von Bamberg zur Bekehrung seiner noch heidnischen Unterthanen ein; die Pommern ließen sich zwar taufen, fielen aber bald wieder ab, daher Otto 1128 eine neue Missionsreise dahin unternahm. Als Wratislaw 1125 ermordet worden war, folgten ihm seine minderjährigen[336] Söhne Kasimir I. u. Boguslaw I. unter Vormundschaft ihres Oheims Ratibor. Sie sind Stammväter der pommerschen Herzöge. 1140 wurde der erste Bischofssitz in P. mit der Residenz in Wollin, später in Kamin gegründet u. unmittelbar unter den Papst gestellt. Als 1142 der letzte wendische König Przibislaw starb, fiel vermöge Testa-ments sein Land an den Markgrafen Albrecht den Bären, u. dieser zwang 1148 auch Ratibor seine Lehnshoheit anzuerkennen. Kriege mit Albrecht dem Bären u. mit Dänemark, Brandenburg, Sachsen u. Mecklenburg dauerten bis zum Tode Albrechts des Bären fort. Durch diese Kriege wurde die alte slawische Bevölkerung sehr gemindert u. Raum für deutsche Ansiedler geschafft, welche die Städte Stralsund u. Greifswald gründeten u. die slawischen Stettin, Anclam, Demmin, Kollberg germanisirten u. sich an die Hansa anschlossen. 1170 nahmen die Fürsten den Herzogstitel an. 1182 erkannte Kaiser Friedrich I. diesen Titel u. ihre Reichsunmittelbarkeit an. Kasimir I. fiel 1182 in einem Treffen gegen Dänemark; Bogislaw I. st. 1187. Auf Letztern folgte sein unmündiger Sohn Barnim I. der Gute, unter der Vormundschaft seiner Mutter Miroslawa; er beförderte Ackerbau u. Handel, gründete Prenzlau u.a. Städte. Da der König Waldemar von dem Grafen von Schwerin gefangen gehalten wurde, benutzten dies die Herzöge von P., das dänische Lehnjoch, welches die Dänen ihrem Vater aufgelegt hatten, abzuwerfen, wogegen sie die Lehnshoheit der Markgrafen von Brandenburg anerkannten. Barnim verkaufte 1240 Stargard an den Bischof von Kamin u. überließ 1271 dem Markgrafen von Brandenburg das Schloß Danzig, fiel aber 1273 mit Polen verbunden in die Neumark ein; er st. 1278 zu Demmin. Seine Söhne Boguslaw IV., Barnim II. u. Otto I. theilten sich 1295 in die zwei Linien Stettin u. Wolgast.


a) Linie Stettin.

Otto I. u. Barnim II. erhielten Stettin gemeinschaftlich; sie bekamen aus Mestwins Nachlaß 1321 das Fürstenthum Wenden u. nach dem Tode des Kurfürsten Waldemar von Brandenburg 1319 die Uckermark. 1327 wurden sie als Vormünder der wolgastischen Herzöge wegen des von diesen prätendirten Landes Rügen, welches die Wolgastische Linie 1325 in Lehn bekommen hatte, in einen Krieg mit Mecklenburg u. Brandenburg verwickelt. Barnim II. schlug 1329 den Kurfürsten Ludwig von Brandenburg bei Prenzlau, u. nachdem die Herzöge von P. 1330 ihre Lande dem Papst zu Lehn angetragen hatten u. 1334 auch in die Mark eingefallen waren, entsagte Brandenburg 1338 auf dem Reichstage zu Frankfurt der Lehnshoheit über P. Barnim starb 1338 ohne männliche Nachkommen u. Otto I. 1345, Letzterm folgte sein Sohn Barnim III. der Große. Dieser wurde 1348 mit Brandenburg in Krieg verwickelt, weil er für Kaiser Karl IV. den falschen Waldemar gegen den Kurfürsten unterstützte. Barnim eroberte viele brandenburgische Städte, welche er aber größtentheils wieder herausgeben mußte, als sich der Kaiser mit Brandenburg versöhnt hatte. Im Krieg mit Mecklenburg erhielt er die Rügenschen Länder u. st. 1368. Seine Söhne Kasimir IV., Boguslaw VII. u. Swantibor III übernahmen die Regierung gemeinschaftlich unter der Oberleitung des ältesten. Unter ihnen verheerte der Brandenburger Johann von Wedel die stettinischen Lande. Daran reihete sich 1370 ein Krieg mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg über einige Städte der Uckermark, in deren Besitz P. war. Kasimir IV. st. 1373, u. bald darauf wurde Friede geschlossen, doch brachen bald wieder Feindseligkeiten aus u. dauerten über 30 Jahre fort. Boguslaw VII st. 1404 u. Swantibor III. regierte nun allein in Stettin; er war auch 1409–11 Statthalter der Mark Brandenburg, worauf Friedrich von Zollern, Burggraf von Nürnberg, Anspruch auf diesen Posten machte; Swantibor gerieth darüber mit dem Burggrafen in Krieg, welchen nach seinem Tode, 1413, seine Söhne Kasimir VI. u. Otto II fortsetzten. Sie verfielen deshalb 1415 in die Reichsacht; 1418 u. 1421 machten sie aufs Neue Einfälle in die Mark u. nahmen 1425 Prenzlau, wurden jedoch schnell wieder vertrieben. 1427 wurde Friede zu Neustadt-Eberswalde geschlossen u. mit einer Vermählung zwischen Kasimirs Sohn Joachim u. einer Tochter des Kurprinzen Johann besiegelt. Bald darauf starb Otto II. ohne männliche Erben u. Kasimir 1434; Kasimirs Sohn Joachim folgte bis 1451. Sein Sohn u. minderjähriger Nachfolger Otto III. übernahm die Regierung 1461 selbst u. st. 1464. Mit ihm erlosch die pommerisch-stettinische Herzogslinie u. ihr Land fiel an Wolgast.


b) Linie Wolgast:

Boguslaw (II.) IV., der älteste Sohn Barnims I., war 1295 Stifter dieser Linie; er st. 1309. Wratislaw IV. war in den Streit wegen der pomerellischen Erbschaft verwickelt, aus welchem er nur das Gebiet um Stolpe erhielt. Darauf gerieth er 1315 wegen Stralsund mit dem Fürsten Wizlaw von Rügen in Krieg, welcher durch den Frieden zu Brodersdorf 1317 beendigt wurde Nach dem Tode des Kurfürsten Waldemar von Brandenburg, 1319, erhielt Wratislaw die Vormundschaft über dessen Erbprinzen Heinrich, gerieth aber mit Mecklenburg in Fehde, welches sich der Uckermark bemächtigen wollte. Als nach dem Erlöschen des Askanisch-Brandenburgischen Stammes die Mark an die Wittelsbacher kam u. der neue Kurfürst sich mit Dänemark verbündete, schloß Wratislaw mit Mecklenburg Frieden, u. nachdem 1325 mit dem Tode Wizlaws IV. der Rügensche Stamm erloschen war, unterwarf sich ihm Stralsund u. mehre zu Rügen gehörige Städte, König Christoph I. von Dänemark aber gab ihm Rügen zu Lehen. Dennoch trat Wratislaw auf die Seite des Gegenkönigs Waldemar, als dieser mit Gerhards von Holstein Beistand den dänischen Thron bestieg. Nach Wratislaws IV. Tode 1326 folgten seine Söhne Boguslaw (IV.) V. u. Barnim III. unter Vormundschaft der stettinischen Herzöge; ihnen suchte Herzog Heinrich der Löwe von Mecklenburg u. die Herren von Werle, wiewohl vergebens, Rügen zu entreißen. 1329 trat auch noch Kurfürst Ludwig von Brandenburg gegen P. auf, doch nach dem Tode Heinrichs von Meckenburg besiegte Barnim III. von Stettin die Brandenburger bei Prenzlau u. 1331 auf dem Kremmer Damm u. die Mecklenburger bei Loiz, worauf er die pommernschen Lande dem Papste zum Lehen auftrug u. der Vertrag von 1338 geschlossen wurde, worin Brandenburg der Lehnshoheit über P. entsagte, dagegen die eventuelle Erbfolge nach dem Erlöschen des pommernschen Stammes gesichert erhielt. 1338 übernahmen Boguslaw V. u. Barnim III. die Regierung selbst u. 1348 erhielt der Letztere vom Kaiser Karl IV. die Velehnung als Großjägermeister des Reichs. 1350[337] führte P. mit Mecklenburg einen neuen Krieg wegen Rügen, welchen der Friede zu Lübeck 1354 endigte; auch Pasewalk, Alt- u. Neu-Torgelow überließ Mecklenburg an P. als Pfand für 13,000 Mark Silber. 1357 fiel auch die Grafschaft Gützkow an P.-Wolgast. Nach Barnims III. Tode 1365 wurde P.-Wolgast getheilt, u. es entstanden nun die zwei Linien Hinterpommern u. Vorpommern.


aa) Hinterpommersche Linie:

diese stiftete Barnims III. Bruder Boguslaw V., Eidam Kasimirs des Großen von Polen; er starb 1374. Sein ältester Sohn, Kasimir IV., erbte von seinem Großvater, dem König Kasimir von Polen, beträchtliche Ländereien u. folgte 1374 seinem Vater in Hinterpommern. Da er aber 1377 ohne männliche Erben starb, so fielen seine Besitzungen in Polen wieder an jenes Reich zurück; in P. folgte ihm sein Bruder Boguslaw (VII.) VIII., früher Bischof zu Kamin. Er führte 1410 dem Könige Wladislaw Jagello von Polen Hülfsvölker gegen den Deutschen Orden in der Schlacht bei Tanneberg zu u. erhielt statt der Kriegskosten Gebiet abgetreten; er st. 1417. Sein Sohn Boguslaw (VIII) IX. war in Streitigkeiten mit den Hansestädten u. dem Stifte Kamin begriffen, gerieth deshalb in den Bann, erhielt aber im Vergleich von Kolberg 1436 einiges Gebiet u. st. 1448 Ihm folgte Erich I., der Sohn seines jüngsten Bruders Wratislaw VII., mit ihm st. 1459 diese Linie aus.


bb) Vorpommersche Linie:

Barnims III. Söhne hatten in der Theilung Vorpommern, od. das Land von der Swina bis aus Mecklenburgische, mit Inbegriff von Wolgast u. Rügen, erhalten; 1375 schritten sie zur Theilung: aaa) Boguslaw (V.) VI., der ältere erhielt Wolgast; starb aber bereits 1393; bbb) Wratislaw VI., der jüngere Sohn Barnims III., erhielt die Rügenschen Lande, vereinigte aber bereits 1393 nach seines Bruders Tode die Lande wieder. Sein Sohn Barnim VI., welcher ihm 1394 folgte, führte viele Kriege mit den Hansestädten, bes. aber mit den Vitalienbrüdern (s.d.), welche P. großen Schaden zufügten; er st. 1405 u. hinterließ zwei Söhne, Wratislaw IX. u. Barnim VII., Letzter starb 1449 ohne Erben, der Erstere vereinigte, nachdem sein Oheim Wratislaw 1415, dessen älterer Sohn Swantibor IV. 1446 u. der jüngere Barnim VIII. 1451 gestorben war, wieder ganz Vorpommern. Wratislaw IX. war mit dem Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg 1445 in eine Fehde verwickelt, welche durch Vermittelung Sachsens u. Mecklenburgs beigelegt wurde. Einen neuen Streit mit ihm erhob der Herzog Ulrich von Mecklenburg 1451 wegen Rügen, auf welches er wegen seiner Gemahlin Ansprüche machte; in diesem Krieg wurde der Herzog von Rostock, Wismar, Greifswald u. Demmin unterstützt u. bestätigte nach der Beendigung desselben 1542 diesen Städten dafür ihre Freiheiten u. begabte sie mit neuen. 1456 stiftete er die Universität Greifswald. Nach seinem Tode 1457 theilten seine zwei Söhne Erich II. u. Wratislaw X., so daß Erich Wolgast, Wratislaw Rügen erhielt. Als 1459 Erich I. von Hinterpommern starb, erbten beide Brüder dessen Land. Nach dem Aussterben der Stettiner Linie mit Herzog Otto III. 1464 machte der Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg die Erbfolge in dessen Lande streitig; daraus entstand ein Krieg mit den Herzögen von Pommern, welcher für Brandenburg eine ungünstige Wendung nahm, aber unter dem neuen Kurfürst Albrecht Achilles durch die Gunst des Kaisers Friedrich III. in dem Vertrag zu Prenzlau 1472 sich damit endigte, daß die Stettiner Lande an die Herzöge kamen, Erich II. aber dem Kurfürsten die Lehnshuldigung leisten mußte, s. darüber Brandenburg S. 187. Auch wurde eine Heirath zwischen Kasimirs II. Sohn, dem Erbprinzen Boguslaw, u. Margaretha, der Tochter des Kurfürsten Friedrichs II., verabredet. Erich II. st. 1474. Boguslaw X. der Große, sein Sohn, hielt den Vertrag zu Prenzlau eben so wenig, als sein Oheim, Wratislaw X., u. der Krieg mit Brandenburg brach wieder aus. Nachdem aber Boguslaw durch den Tod Wratislaws X. 1478 Herr von ganz P. geworden war, kam 1491 ein neuer Friede zu Stande, welcher durch den Vertrag zu Pyritz 1493 Bestätigung erhielt. Boguslaw X. regierte mit seinen Mäthen, Werner von der Schulenburg u. Georg Kleist, trefflich; er schaffte das Strandrecht in seinen Landen ab, was er auf einer Reise nach Palästina 1496 gelobt hatte, u. machte sich dadurch um die Seefahrt verdient. Während seiner Abwesenheit waren Streitigkeiten mit den Städten u. mit Lübeck ausgebrochen, aber er verglich sich 1503 mit Stettin, 1504 u. 1515 mit Stralsund, 1512 mit Lübeck. Von den confiscirten edeln Metallen, welche niederländische Kaufleute heimlich eingebracht hatten, ließ er 1501 die ersten Goldmünzen in P. schlagen. Mit Brandenburg entstanden neue Streitigkeiten wegen der Lehnshoheit; sie wurden 1521 auf dem Reichstage geführt, aber nicht entschieden; doch erhielt der Herzog auf dem Reichstage 1523 Sitz u. Stimme u. starb in diesem Jahre.

Boguslaws zwei Söhne stifteten wieder zwei besondere Linien: a) Georg I. die Wolgaster Linien. b) Barnim XI. die Stettiner Linie, führten aber die Regierung, bes. im Betreff auswärtiger Angelegenheiten, gemeinschaftlich. Sie verminderten die Zölle auf den Antrag der Stände, widersetzten sich der Reformation u. schlossen 1529 mit Brandenburg den Vergleich in Grimnitz wegen Lehnsherrlichkeit u. Erbfolge, Brandenburg verzichtete auf die erstere, behielt sich aber die letztere vor. 1530 erhielten die Herzöge die Herrschaften Lauenburg u. Bütow von Polen zu Lehen. 1532 ließ Barnim XI. 30 adelige Wegelagerer, deren Häupter Michael u. David von Manteuffel waren, hinrichten u. ihre Schlösser zerstören. Herzog Georg I. st. 1531. Von seinen beiden Söhnen lebte nur noch der jüngere Philipp; mit diesem machte Barnim XI. 1532 eine neue Theilung: a) Barnim XI. behielt Hinterpommern u. Stettin, b) Philipp erhielt Vorpommern, Wolgast u. Rügen, die Comthurei Wildenbruch, Greifenhagen; das Patronatrecht über das Stift Kamin, die Universität Greifswald, die Zölle in Wolgast, Garz, Greifenhagen u. Potter etc. blieben gemeinschaftlich. Im Dec. 1534 wurde auf dem Landtage in Treptow die Einführung der Reformation beschlossen, Bugenhagen 1535 mit der Einrichtung einer neuen Kirchenordnung beauftragt u. auch die Schmalkaldenschen Artikel für P. angenommen. 1541 stiftete Herzog Philipp das lutherische Gymnasium in Stettin. Da die Herzöge nach Einführung der Reformation die Einkünfte, welche der Bischof von Roeskilde bis dahin aus Rügen erhalten, eingezogen hatten, so ließ deshalb König Christian III. von Dänemark pommersche Schiffe u. [338] Güter in Beschlag nehmen. Die Herzöge wandten sich deshalb an den Schmalkaldenschen Bund, da dieser aber sich nicht ihrer annahm, so trennten sie sich von ihm. Dennoch sandten sie dem Bunde 1546 auf dessen Ansuchen 300 Pferde zu Hülfe, u. der Herzog, welcher nach der Schlacht bei Mühlberg einen Angriff des Kaisers fürchtete, ließ seine Städte befestigen u. verlegte sein Hoflager von Wolgast nach Greifswald, doch wurde 1549 die kaiserliche Ungnade durch eine Zahlung von 126,000 Gulden abgewendet. Philipp st. 1560 u. hinterließ fünf Söhne: Johann Friedrich, geb. 1542, Boguslaw XIII., geb. 1544, Ernst Ludwig, geb. 1545, Barnim XII., geb. 1549, Kasimir IX., geb. 1557; da die jüngeren nicht volljährig waren, so übernahm ihr Großoheim Barnim Xl. von Stettin die Vormundschaft über sie. Die eigenen Söhne desselben waren bereits gestorben, daher waren Philipps Söhne seine Erben. Er selbst legte die Regierung 1569 nieder, u. auf seinen Rath theilten sich seine Neffen in die pommerschen Lande, doch in der Art, daß nur zwei Regierungen bestehen sollten, nämlich Stettin mit Hinterpommern unter Johann Friedrich u. Wolgast mit Vorderpommern unter Ernst Ludwig, die übrigen drei Brüder sollten mit kleineren Gebieten ohne Landeshoheit abgefunden werden. Barnim IX. behielt sich bis an seinen Tod die Oberleitung vor. Das Land blühte unter seinem Regiment, die Unterthanen waren glücklich, der Hof glänzend u. selbst ein Schatz wurde gespart. 1571 kam die Erbverbrüderung mit Brandenburg zu Stande, nach welcher P. bei dem Aussterben des Hauses Brandenburg die Neumark u. das Land Sternberg erben sollte. 1575 starb Barnim XI.


a) Vorpommern od. Pommern-Wolgast:

diesen Landestheil erhielt Ernst Ludwig; nach dem Tode dieses milden u. gerechten Fürsten, 1592, folgte dessen Sohn, Philipp Julius, für welchen, da er noch minderjährig war, sein Oheim Herzog Boguslaw XIII. die Vormundschaft führte. Er war in langen Streitigkeiten mit Stralsund begriffen, wozu seine immerwährenden Geldverlegenheiten die Veranlassung gaben; er st. 1625 u. mit ihm der wolgastische Herzogszweig aus u. das Land fiel an P.-Stettin.


b) Hinterpommern od. Pommern-Stettin:

Johann Friedrich, nun Senior P-s, baute das Schloß in Stettin neu, führte einen glänzenden Hofhalt u. machte große Reisen, mußte aber deshalb von den Ständen hohe Steuerbewilligungen verlangen. Als der Herzog 1588 u. 1598 neue Zölle u. die Accise einführen wollte, weigerten sich die Stände u. sein Bruder, Ernst Ludwig, Herzog von P.-Wolgast, wurde sogar deshalb am kaiserlichen Hofe klagbar. Wegen der Schifffahrt auf der Warthe u. wegen des Stapelns zwischen Stettin u. Frankfurt kam er mit Brandenburg in neue Streitigkeiten. Nach Johann Friedrichs Tode 1600 folgte sein Bruder Barnim XII., welcher aber 1603 ohne männliche Nachkommen starb. Zufolge des Erbvertrages sollte nun Herzog Kasimir, der jüngste Bruder, in der Regierung folgen, doch überließ er sie seinem Bruder Boguslaw XIII.; dieser st. 1606, u. sein Sohn, Philipp II., trat die Regierung unter großem Widerspruch seiner Brüder an, welche einen Theil daran haben wollten. Die Stände vermittelten endlich, daß die jüngeren Brüder, Franz, Boguslaw XIV. u. Ulrich, mit Bütow u. Rügenvalde u. einigen Jahrgeldern abgefunden wurden. Philipp II. hatte mit den zur Hanse gehörigen Städten lange Streitigkeiten, da diese sich bei jeder Gelegenheit gegen den Landesherrn auflehnten u. die Leitung ihrer inneren Angelegenheiten selbständig führen wollten. Diese Streitigkeiten aber u. die Unruhen u. Kriege in den Nordischen Staaten (an welchen letzteren Philipp sich zwar nicht betheiligte, aber doch Sicherheitsmaßregeln treffen mußte), hielten ihn ab, an den Religionsstreitigkeiten in Deutschland Theil zu nehmen. Philipp II. verbesserte die Rechtspflege u. führte eine neue Polizeiordnung ein; er st. 1618. Die kurze Regierung seines Bruder Franz bis 1620 ist bes. durch den durch ganz Europa Aufsehen machenden Hexenproceß der Sidonia von Borcke (s.d. 1) merkwürdig geworden. Sein Bruder u. Nachfolger Boguslaw XIV. vereinigte sich mit dem Herzog Philipp Julius, Wolgastischer Linie, 1622, um den gemeinschaftlichen Landständen einen großen Freibrief zu ertheilen, worin alle ihre Gerechtsame die Bestätigung erhielten u. worin die Herzöge aller Willkürherrschaft entsagten; auch gaben Beide eine Münzordnung gegen Kipper u. Wipper. 1625 erbte er durch den Tod Philipp Julius' den wolgastischen Antheil von P. u. vereinigte so alle Pommerschen Lande. Er hatte sich so lange als möglich von der Theilnahme an dem Dreißigjährigen Kriege frei gehalten, aber dennoch wurde sein Land ein Theil des Kriegsschauplatzes. 1627 zogen Schweden durch P. nach Preußen, ohne auf die Protestation des Herzogs zu achten. Dies nahm der Herzog Friedrich von Holstein zum Vorwand, auch mit einem Heerhaufen aus Polen durch P. dem Heere der Kaiserlichen zuzuziehen. Nun drangen Kaiserliche in P. ein, u. die Landstände mußten dieselbe verpflegen, u. außerdem forderten die kaiserlichen Feldherren von Stralsund 150,000 Thlr. od. die Einnahme einer kaiserlichen Besatzung. Stralsund verweigerte beides u. hielt eine harte Belagerung durch Wallenstein aus (s. Dreißigjähriger Krieg). Der Friede in Lübeck 1629, auf welchen der Herzog vertröstet worden war, minderte die Last des Landes in nichts, denn statt der abziehenden kaiserlichen Völker trafen sofort wieder neue ein. Endlich landete Gustav Adolf, König von Schweden, im Juli 1630 mit einem Heer an der pommerschen Küste, um die Kaiserlichen zu vertreiben. Der Herzog suchte vergebens Neutralität zu erlangen, er wurde vielmehr zu einem Bündnisse gezwungen u. mußte den Schweden nicht nur das Öffnungsrecht in allen Städten u. Festungen gestatten, sondern auch 200,000 Thlr. zahlen. Die Schweden vertrieben nun die Kaiserlichen aus P., wobei eine Menge Städte u. Dörfer in Flammen aufgingen, u. nahmen selbst Winterquartiere im Lande. Nach ihrem Abzuge verursachten spätere schwedische Durchzüge neue Beschwerden, auch die Kaiserlichen machten wieder Streitereien in P., u. 1636 wurde das Land sogar wieder der Schauplatz des Krieges. Unter solchen traurigen Verhältnissen starb Boguslaw XIV. 1637, u. mit ihm erlosch der pommersche Herrscherstamm.


Dem Hause Brandenburg stand nun die Erbfolge in P. unbezweifelt zu, doch die Schweden, welche mit dem Kurfürsten Georg Wilhelm als Bundesgenossen des Kaisers im Kriege begriffen waren, hatten dieses Land besetzt u. gedachten dasselbe für immer zu behalten, wogegen der Kurfürst Georg Wilhelm nur erfolglose Versuche machte es ihnen zu entreißen. Als 1640 Kurfürst Friedrich Wilhelm zur [339] Regierung gelangte, schloß er einen Waffenstillstand mit den Schweden u. strebte durch Unterhandlungen zu erlangen, was durch Waffengewalt zu erreichen nicht möglich war, doch fand er bei Österreich, Frankreich u. Polen, an welche er sich wandte, keine Unterstützung, vielmehr schienen alle den Schweden den Besitz von P. zu gestatten, u. der Kurfürst mußte 1648 im Westfälischen Frieden ganz Vorpommern nebst Rügen u. von Hinterpommern Stettin, Garz, Damm, Golnow, das Frische Haff nebst den drei Odermündungen u. die umliegenden Länder, gegen eine Entschädigung durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt u. Kamin, an Schweden abtreten. Noch aber gelangte Friedrich Wilhelm nicht zum ruhigen Besitz des Landes, er mußte sich zu neuen Abtretungen verstehen u. den Schweden die Anlegung der Zölle an seinen Grenzen gestatten, ehe sie ihm seinen Theil von P. einräumten. Mehre Versuche des Großen Kurfürsten (1658–60 u. 1675–97) P. zu acquiriren mißlangen, da Brandenburg, von seinen Bundesgenossen im Stich gelassen, es immer wieder herausgeben mußte. Da im Nordischen Kriege, nachdem Karls XII. Macht bei Pultawa gebrochen worden war u. Dänemark u. August von Sachsen den Krieg gegen ihn erneuert hatten, Karl XII. die für ihn höchst vortheilhafte Neutralität P-s verwarf, besetzte es König Friedrich Wilhelm I. von Preußen u. erklärte später Schweden den Krieg, eroberte Greifswald, Anclam, Wolgast u. Rügen u. erhielt im Frieden zu Stockholm mit Schweden 1720 Vorpommern bis an die Peene, nebst Stettin, die Inseln Usedom u. Wollin, das Frische Haff, die Städte Damm u. Golnow u. die Odermündungen Swine u. Diwenow. Es zahlte dagegen an Schweden 2 Mill. Thlr. u. übernahm 600,000 Thlr. pommersche Schulden. Schweden behielt nur das sogenannte Schwedisch-P., zwischen Mecklenburg, der Ostsee u. der Peene, nebst Rügen. Vergebens trachtete Schweden, das Verlorneim Siebenjährigen Kriege wieder zu gewinnen, es mußte vielmehr 1762 Frieden in Hamburg schließen, ohne eine Vergrößerung seines deutschen Gebietes erlangt zu haben. Die Pommerschen Lande blieben in ihrem früheren Verhältnisse bis zur Stiftung des Rheinbundes, wo der König Gustav Adolf IV. von Schweden seine Pommerschen Lande für getrennt vom Deutschen Reiche u. für unmittelbar mit Schweden vereinigt erklärte. In dem Preußisch-Französischen Kriege 1806 u. 1807 wurde P. durch die heldenmüthige Vertheidigung von Kolberg gegen die Franzosen u. durch die Parteigängerstreiche Schills merkwürdig. In Folge eines Zwistes zwischen Frankreich u. Schweden besetzten di. Franzosen Schwedisch-P. bis nach der Entthronung Gustav Adolfs IV. Als nach Napoleons Sturz die Gebiete der europäischen Staaten ausgeglichen wurden, trat Schweden seinen Antheil an P. für Norwegen an Dänemark ab, dieses dagegen gab es an Preußen für das demselben von Hannover abgetretene Herzogthum Lauenburg u. die Summe von 2,100,000 Thlr. Ganz P. gehört seitdem wieder der Krone Preußen.

Vgl. Gadebusch, Schwedisch-pommersche Staatskunde, Greifsw. 1787–88, 2 Bde.; Brüggemann, Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes der Herzogthümer Vor- u. Hinterpommern, Stett. 1779–81, 2 Bde.; Derselbe, Beiträge zu der Beschreibung der Herzogthümer Vor- u. Hinterpommern, ebd. 1801, 2 Bde.; Wustrack, Historisch-geographisch-statistische Beschreibung des preußischen Herzogthums Vor- u. Hinterpommern, Berl. 1793-95, 2 Bde.; I. Micrälius, Pommersche Chronika, Stett. 1640 (2. Aufl. 1723); I. Bugenhagen, Pomerania, Greifsw. 1728; Kantzow, Pomerania, herausgeg. von Kosegarten, ebd. 1816 f., 2 Bde., u. von W. Böhmer, Stett. 1835; Geschichte des Herzogthums P., Berl. 1819, 3 Bde.; F. W. Barthold, Geschichte von Rügen u. P., Hamb. 1839 ff.; Kannegießer, Bekehrungsgeschichte der Pommern zum Christenthum, Greifsw. 1824; Scriptores varii de orginibus Pomeranicis, mit Anmerkungen von M. Rango, Kolb. 1684; M. Rango, Pomerania diplomatica, Frankf. a. O. 1704; C. Schöttgen, Altes u. Neues Pommerland, Starg. 1721–27, 5 Bde.; I. K. Dähnert, Sammlung Pommerscher u. Rügischer Landesurkunden, Lpz. 1750, 3 Bde., Fol.; Desselben Pommersche Bibliothek, ebd. 1750–55, 5 Bde.; Kosegarten, Pommersche u. Rügische Geschichtsdenkmäler, Greifsw. 1834; Derselbe, Hasselbach u. Medem, Codex Po meraniae diplomaticus, ebd. 1843 ff.

Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 335-340. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010664947


Das Herzogthum Pommern (Brockhaus 1809)

[470] Das Herzogthum Pommern, im Obersächsischen Kreise – welches gegen Morgen an Preußen, gegen Mittag an Pohlen, die Neu- und Uckermark, gegen Abend an das Herzogthum Mecklenburg und gegen Mitternacht an die Ostsee gränzt – wird von Natur durch die Oder in Vor- und Hinterpommern getheilt, politisch aber in Preußisch- und Schwedisch-Pommern. Das Herzogthum Pommern liegt übrigens sehr niedrig und eben, ist größten Theils fruchtbar, und enthält 508¼ Quadr. M.

Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 470.

Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000765589

Pommern, (Brockhaus 1811)

welches sich vorher in Schwedisch- und Preußisch-Pommern eintheilte, und wovon jenes, das schwedische, blos die Landschaften Barth, Gutzkau und Rügen, einen Umfang von 66 Quadrat-Meilen mit 116,000 Menschen, in sich begriff, erlitt auch bei der allgemeinen Staatenerschütterung eine Umänderung. Es wurde nemlich Schwedisch-Pommern im Jahr 1806 mit Schweden vereinigt. Durch den unglücklichen Krieg des Königs von Schweden mit Frankreich wurde Schwedisch-Pommern im [273] Jahr 1807 auf immer von Schweden abgerissen. Seine Bestimmung ist bis jetzt noch ungewiß.


Quelle:

Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 273-274.

Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000080245X

Damen Conversations Lexikon 1837

[253] Pommern, preuß. Provinz von 567 Quadrat M. mit 940,000 Ew., gehört ganz dem norddeutschen Flachlande an und bildet eine größtentheils sandige, nur mit wenigen Bergen abwechselnde Ebene. Die Ostsee macht die Grenze gegen Norden, während die Oder das Land in zwei Theile, Vor- und Hinterpommern, theilt. Die Produkte sind die gewöhnlichen des nördl. Deutschlands; ein bedeutender Handel aber wird mit geräucherten Gänsebrüsten und Seefischen getrieben. Ueber Rügen und die größeren Städte Stettin und Stralsund s. die betreffenden Artik. – Bis 1637 hatte Pommern seine eigenen Herzoge aus slavischem Geschlechte; nach dem Tode des letzten erhielt damals Preußen Hinter-, Schweden aber Vorpommern. 1720 mußte Schweden seinen Antheil mit Preußen theilen, und 1815 vereinigte dieses das ganze Land unter seinem Scepter.

Quelle: Damen Conversations Lexikon, Band 8. [o.O.] 1837, S. 253. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20001759655

Brockhaus 1839

[530] Pommern, eine Provinz des preuß. Staates, zu welcher, außer dem alten Gebiete des frühern Herzogthums P., noch einige Bezirke der ehemaligen Neumark gehören, wird von Mecklenburg, der Ostsee und den preuß. Provinzen Brandenburg und Preußen begrenzt und hat auf 567 ! M. gegen eine Mill. Einw. Früher ein Theil des großen Wendenreichs, besteht die Bevölkerung noch aus mit Deutschen vermischten Slawen, und in einigen Gegenden des nordöstl. Landestheiles hat sich sogar bei den Cassuben die wendische Sprache erhalten. Das Christenthum ward im 12. Jahrh., wo auch der Name P. erst vorkommt, hier eingeführt und im Jun. 1824 wurde das 700jährige Jubelfest davon im ganzen Lande gefeiert. Seit 1062 stand P. unter eignen Herzogen, nach deren Aussterben im J. 1637 das Land dem errichteten Erbvertrage zufolge an Brandenburg hätte fallen sollen. Die Schweden hatten sich jedoch während des dreißigjährigen Kriegs in den Besitz von P. gesetzt und behielten im westfäl. Frieden die Insel Rügen und Vorpommern, das Land westl. der Oder, sodaß nur Hinterpommern östl. der Oder an Brandenburg kam. In Folge des nordischen Krieges mußte aber Schweden im Frieden von Stockholm 1720 die Hälfte von Vorpommern an Preußen abtreten und behielt nur den westlichsten Theil (Schwedisch Pom mern) mit Rügen. Als Schweden 1815 durch Norwegen vergrößert wurde, überließ es P. an Dänemark, von welchem Preußen dasselbe gegen Lauenburg und 2,600,000 Thlr. eintauschte und so in den Besitz des ganzen P.'s kam. Zu diesem gehörte auch einmal Pommerellen oder Kleinpommern, ein Landstrich zwischen der Ostsee, Weichsel, Netze und Hinterpommern, in dessen Besitz Preußen bei der ersten Theilung von Polen (s.d.) 1773 gelangte und das mit dem jedoch erst 1793 bei der letzten Theilung dazu gekommenen Danzig einen Theil der Provinz Westpreußen ausmacht.

P. gehört zu den gegen die flachen Sandküsten der Ostsee sich senkenden Tiefländern und erhebt sich nur in einem östl. hinziehenden Landrücken, der am rechten Oderufer den Namen trebnitzer Berge führt, etwas über 300 F. über die Meeresfläche. Die Küsten von Hinterpommern sind voller Sandhügel und Dünen, welche der Andrang der Wellen bei starken Stürmen häufig umgestaltet; auch ist der Boden überhaupt sandig, einen Theil von Vorpommern und die Insel Rügen ausgenommen, wo er fruchtbarer ist. Die Oder (s.d.) fließt durch P. dem nahen Meere zu, außerdem aber sind nur einige zum Theil schiffbare Küstenflüsse vorhanden, unter denen die in das stettiner Haff fließende Peene, welche der Abfluß des malchiner Sees in Mecklenburg ist, die Rega, Persante, Stolpe und Leba die wichtigsten sind. Von mehren Landseen steht der 3/4 ! M. große Madüesee wegen seiner Muränen in besonderm Rufe. Die Landwirthschaft erzeugt die gewöhnlichen Feldfrüchte, von denen ein Theil, sowie Holz, fettes Rindvieh, gesalzene und geräucherte Fische, Gänse, die im Ganzen oder von denen nur die Brüste geräuchert werden, auch Gegenstand der Ausfuhr sind. Bernstein, etwas Salz, Kalk, Torf, Rasen- oder Sumpfeisenerz sind die Producte P.'s aus dem Mineralreiche. Das Gewerbswesen ist von geringem Umfang und bewegt sich, so weit es nicht mit der Schiffahrt zusammenhängt und die Verarbeitung des Bernstein etwa ausgenommen, in den gewöhnlichen Richtungen; desto wichtiger ist der Handel, welchen die Lage an der See und die Oder begünstigen. Hinsichtlich der Verwaltung ist P. in die drei Regierungsbezirke Stettin, Stralsund und Cöslin eingetheilt, von höhern Unterrichtsanstalten ist die Universität in Greifswald zu bemerken. Hauptort der Provinz ist die Festung Stettin (s.d.) mit dem Hafen Swinemünde, einem Flecken mit 4000 Einw. und einer Seebadeanstalt. Außerdem gehören zu den wichtigern Orten: Stargard an der schiffbaren Ihna mit 9500 Einw., die ehemalige Hauptstadt von Hinterpommern (zum Unterschied von Altstargard in Mecklenburg und Stargard in Preußen auch Neustargard genannt); Kolberg an der Persante mit 6000 Einw., eine starke Festung und durch ihre tapfern Vertheidigungen im siebenjährigen Kriege gegen die Russen, sowie 1807 gegen die Franzosen (s. Nettelbeck) berühmt; Köslin mit 5000 Einw., eine Meile von der See am Fuße des Gollenberges, auf welchen ein im Aug. 1829 den im deutschen Befreiungskriege gefallenen pomm. Kriegern errichtetes Denkmal (ein Kreuz auf einem Unterbau von Granit) steht, ist der Sitz einer Regierung; Stolpe am gleichnamigen Flusse mit 6000 Einw., hat Seehandel über den 2 M. seewärts gelegenen Flecken Stolpemünde und viele Bernsteinarbeiter; Demmin an der Peene hat 4500, Anclam 6000, Uckermünde 3000 und Pasewalk 4500 Einw. Auf den Inseln Usedom und Wollin liegen Usedom mit 1100 Einw., das schon erwähnte Swinemünde und Wollin mit 3300 Einw., in dessen Nähe vermuthlich das 1183 zerstörte Julin stand, welches vom 10.–12. Jahrh. eine Hauptniederlage des Handels am baltischen Meere war. An der Mündung der Plöne in den dammschen See liegt das befestigte Damm oder Altdamm mit 2500 Einw.; Garz an der Oder hat 3200, Greifenhagen an der Regelitz 4500, Pyritz 3600 Einw.; in der Nähe liegt der von vier ehrwürdigen Linden beschattete heilige oder Ottobrunnen, wo Bischof Otto von Bamberg im Jun. 1124 die ersten Pommern taufte. Labes an der Rega hat 2200, Naugard mit einer Straf- und Besserungsanstalt 2000, Kammin an der Divenow mit einem schönen Dom aus dem 12. Jahrh. 2500 Einw.; Treptow an der Rega zählt 4500, Barth 4000 Einw.; Wolgast an der Mündung der Peene mit 4000 Einw. war die Residenz der ehemaligen Herzoge von P. An der Meerenge Gellen liegt Stralsund (s.d.), der Sitz einer Regierung, unter der auch die nahe Insel Rügen (s.d.) steht; Belgardt zählt 2500, Neustettin 2700, Tempelburg 2600, Rügenwalde unweit der Mündung des Wipperflusses 5000 Einw. und hat ein Seebad. Lauenburg an der Leba hat 2500 Einw.; Greifswald am schiffbaren Ryck in der Nähe des Meeres mit 8400 Einw., ist der Sitz einer Universität, einer Schiffahrtsschule und mehrer hoher Gerichtshöfe. Auf der nördlichsten Spitze der pommerschen Küste, Rixhooft oder Reserhooft genannt, befindet sich ein 270 F. hoher Leuchtthurm.

Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 530-531. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000854859

Herders 1856

[580] Pommern d.h. Seeland, preuß. Provinz zwischen Mecklenburg, Brandenburg, Westpreußen und der Ostsee, durch die Oder in Vorder- und Hinter-P. getheilt, hat auf 574,33 QM. 1263000 E., fast sämmtlich Protestanten. Das Land ist flach, hat wenige Hügel, meist leichten Boden, viele Teiche und Waldungen; Ackerbau, Viehzucht, Waldcultur, Fischerei, zum Theil auch Seehandel sind Hauptgewerbe. Eingetheilt ist P. in die Reg.-Bez. Stettin, [580] Köslin, Stralsund und in 26 landräthliche Kreise. P. war vor der Völkerwanderung von verschiedenen germanischen Stämmen bewohnt, dann wurde es von Slaven besetzt und bildete einen Theil des wendischen Königreichs; von 1062 an hatte es eigene Fürsten, welche 1170 den Herzogstitel annahmen und von Kaiser Friedrich I. als Reichsfürsten anerkannt wurden. 1637 st. das herzogl. Haus aus, das von Kurbrandenburg beerbt werden sollte, Schweden behauptete aber im westfälischen Frieden ganz Vorder-P. für sich; Karls XII. Starrsinn gab Preußen Gelegenheit zur Eroberung und Schweden behielt im Frieden von 1720 nur die Insel Rügen u. Vorder-P. westlich der Peene, die 1815 gleichfalls an Preußen fielen. (Kantzowʼs »Pomerania«: Barthold, »Geschichte von Rügen u. Pommern« 4 Bde. Hamburg 1839–44.)

Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 580-581. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20003474917

Britannica 1911

POMERANIA (German, Pommern), a territory of Germany and a maritime province of Prussia, bounded on the N. by the Baltic, on the W. by Mecklenburg, on the S. by Brandenburg, and on the E. by West Prussia. Its area is 11,630 sq. m., and the population in 1905 was 1,684,125, showing a density of 145 inhabitants to the square mile. The province is officially divided into the three districts of Stralsund, Stettin and Köslin, but more historical interest attaches to the names of Vorpommern and Hinterpommern, or Hither and Farther Pomerania, the former being applied to the territory to the west, and the latter to that to the east of the Oder. Pomerania is one of the flattest parts of Germany, although east of the Oder it is traversed by a range of low hills, and there are also a few isolated eminences to the west. Off the west coast, which is very irregular, lie the islands of Rügen, Usedom and Wollin; the coast of Farther Pomerania is smooth in outline and is bordered with dunes, or sandbanks. Besides the Oder and its affluents, the chief of which are the Peene, the Ücker and the Ihna, there are several smaller rivers flowing into the Baltic; a few of these are navigable for ships, but the greater number only carry rafts. Many of them end in small lakes, which are separated from the sea by narrow strips of land, through which the water escapes by one or more outlets. The interior of the province is also thickly sprinkled with lakes, the combined area of which is equal to about one-twentieth of the entire surface.

The soil of Pomerania is for the most part thin and sandy, but patches of good land are found here and there. About 55% of the whole is under tillage, while 16% consists of meadow and pasture and 21% is covered by forests. The principal crops are potatoes, rye and oats, but wheat and barley are grown in the more fertile districts; tobacco, flax, hops and beetroot are also cultivated. Agriculture is still carried on in a somewhat primitive fashion, and as a rule the livestock is of an inferior quality, though the breed of horses, of a heavy build and mostly used in agriculture, is held in high esteem. Large flocks of sheep are kept, both for their flesh and their wool, and there are in the province large numbers of horned cattle and of pigs. Geese and goose feathers form lucrative articles of export. Owing to the long line of coast and the numerous lakes, fishing forms an important industry, and large quantities of herrings, eels and lampreys are sent from Pomerania to other parts of Germany. With the exception of the almost inexhaustible layers of peat, the mineral wealth of the province is insignificant. Its industrial activity is not great, but there are manufactures of machinery, chemicals, paper, tobacco and sugar; these are made chiefly in or near the large towns, while linen-weaving is practised as a domestic industry. Ship-building is carried on at Stettin and at several places along the coast. The commerce of Pomerania is in a flourishing condition, its principal ports being Stettin, Stralsund and Swinemünde. Education is provided for by a university at Greifswald and by numerous schools. The province sends 14 members to the German Reichstag, and 26 to the Prussian house of representatives. The heir to the Prussian crown bears the title of governor of Pomerania.

History.—In prehistoric times the southern coast of the Baltic seems to have been occupied by Celts, who afterwards made way for tribes of Teutonic stock. These in their turn migrated to other settlements and were replaced, about the end of the 5th century of our era, by Slavonic tribes, the Wilzi and the Pomerani. The name of Pomore, or Pommern, meaning “on the sea,” was given to the district by the latter of the tribes about the time of Charlemagne, and it has often changed its political and geographical significance. Originally it seems to have denoted the coast district between the Oder and the Vistula, a territory which was at first more or less dependent on Poland, but which, towards the end of the 12th century, was ruled by two native princes, who took the title of duke about 1170 and admitted the authority of the German king in 1181. Afterwards Pomerania extended much farther to the west, while being correspondingly curtailed on the east, and a distinction was made between Slavinia, or modern Pomerania, and Pomerellen. The latter, corresponding substantially to the present province of West Prussia, remained subject to Poland until 1309, when it was divided between Brandenburg and the Teutonic Order. Christianity was introduced in the 12th century, a bishopric being founded in the Island of Wollin, and its advance went rapidly hand in hand with the Germanizing of the district.

The history of Pomerania, as distinct from that of Pomerellen, consists mainly of an almost endless succession of divisions of territory among the different lines of the ducal house, and of numerous expansions and contractions of territory through constant hostilities with the elector of Brandenburg, who claimed to be the immediate feudal superior of Pomerania, and with other neighbouring rulers. The names of Vorpommern and Hinterpommern were at first synonymous with Pomerania proper, or Slavinia and Pomerellen, but towards the close of the 14th century they were transferred to the two duchies into which the former was divided. In 1625 the whole of Pomerania became united under the sway of Duke Bogislaus XIV., and on his death without issue, in 1637, Brandenburg claimed the duchy by virtue of a compact made in 1571. In the meantime, however, Pomerania had been devastated by the Thirty Years’ War and occupied by the Swedes, who had taken possession of its towns and fortresses. At the peace of Westphalia they claimed the duchy, in opposition to the elector of Brandenburg, and the result was that the latter was obliged to content himself with eastern Pomerania (Hinterpommern), and to see the western part (Vorpommern) awarded to Sweden. In 1720, by the peace of Stockholm, Swedish Pomerania was curtailed by extensive concessions to Prussia, but the district to the west of the Peene remained in the possession of Sweden until the general European settlement of 1815. Then Sweden assigned her German possessions to Denmark in exchange for Norway, whereupon Prussia, partly by purchase and partly by the cession of the duchy of Lauenburg, finally succeeded in uniting the whole of Pomerania under her rule.

For the history, see J. Bugenhagen, Pomerania, edited by O. Heinemann (Stettin, 1900); von Bohlen, Die Erwerbung Pommerns durch die Hohenzollern (Berlin, 1865); H. Berghaus, Landbuch des Herzogtums Pommern (Berlin, 1865–1876); the Codex Pomeraniae diplomaticus, edited by K. F. W. Hasselbach and J. G. L. Kosegarten (Greifswald, 1862); the Pommersches Urkundenbuch, edited by R. Klempin and others (Stettin, 1868–1896); W. von Sommerfeld, Geschichte der Germanisierung des Herzogtums Pommern (Leipzig, 1896); F. W. Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern (Hamburg, 1839–1845); K. Mass, Pommersche Geschichte (Stettin, 1899); M. Wehrmann, Geschichte von Pommern (Gotha, 1904–1906); and Uecker, Pommern in Wort und Bild (Stettin, 1904). See also the publications of the Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde.

https://en.wikisource.org/wiki/1911_Encyclopædia_Britannica/Pomerania