Kanon: Unterschied zwischen den Versionen
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== Pierer == |
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Canon [1] |
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[637] Canon (v. gr. Kanōn), |
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1) eigentlich gerader Stab, um daran u. damit etwas aufrecht zu halten od. zu richten; daher |
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2) (Regula, Norma), Alles, was zu näherer Bestimmung od. Maßgebung dient, also Richtschnur, Regel, Gesetz, Vorbild, Muster; daher |
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3) in der Kunstgeschichte eine Statue des Polykletos, welche als die Regel für die Schönheitsverhältnisse der menschlichen Gestalt anerkannt wurde (nach Ein. war es sein Doryphoros, nach And. eine Figur von reiferem Lebensalter), s. Polykletos; darnach |
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4) das Maß od. Gesetz der Proportion des menschlichen Körpers; die alte Kunst nahm deren drei an, welchen allen der menschliche Fuß als Einheit zu Grunde lag; in zweien derselben geht er in der Höhe des menschlichen Körpers von der Sohle bis zum Haaransatz 6 Mal, in, dem dritten aber 7 Mal, u. dieser letzte heißt der Ägyptische C.; |
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5) (Musik), der Monochord (s.d.), nach welchem alle übrigen Tonverhältnisse bestimmt wurden; |
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6) in der Rhetorik u. Grammatik, ein als gültig angenommener Grundsatz; |
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7) (Mathem.), eine allgemeine Regel, welche auf eine Reihe ähnlicher geometrischer u. arithmetischer Aufgaben angewendet werden kann (wofür die Neueren Methode, Regel, Vorschrift brauchen); daher |
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8) eine Tafel berechneter Größen, z.B. C. logarithmorum, so v.w. Logarithmische Tafeln; |
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9) in der Chronologie, Hauptmomente od. Zeitabschnitte, welche als bestimmt angenommen wurden u. nach denen man die dazwischen liegenden Zeiträume berechnete, so v.w. Epochen; daher |
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10) (Canŏnes chronologĭci), chronologische Tafeln bestimmter Art, z.B. die der güldenen Zahl, der Epakten, der Ostern etc.; |
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11) bei den Alexandrinischen Grammatikern, Sammlung der älteren griechischen Schriftsteller, welche als Muster zum Studium u. zur Nachahmung aufgestellt waren; es gab derselben für jede Gattung der Poesie u. Prosa, s.u. Griechische Literatur; diesem Alexandrinischen C. hatte die Schule des Krates in Pergamum einen, von anderen Grundsätzen ausgehenden, den Pergamenischen C., entgegen aufgestellt; |
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12) bei den Kirchenschriftstellern die Sammlung der biblischen Bücher, deren Inhalt von der Kirche als Regel des christlichen Glaubens u. Lebens angenommen war, s. Bibelkanon; daher diese Bücher selbst Canonische Bücher hießen, vgl. Canonicität; |
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13) die Regel des christlichen Glaubens u. Lebens selbst; |
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14) in der alten Kirche die kirchliche Ordnung, die kirchliche Vorschrift, im Gegensatz zu dem bürgerlichen Gesetz; daher Canŏnes apostolĭci, die angeblich von den Aposteln festgesetzten gottesdienstlichen Regeln, s.u. Apostolische Constitutionen. Auch später die Verordnungen der allgemeinen Concilien, welche zu allgemein verbindlichen Kirchengesetzen wurden, welche das Canonische Recht (s.d.) ausmachen; insbesondere |
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15) die vorgeschriebenen Gebete[637] welche theils der Priester bei der Weihung der Hostie absang, Meßcanon (s.u. Messe); theils bei dem in Klöstern u. Stiften abgehaltenen Chordienst gesungen wurden; daher Canonische Stunden, s. Chordienst; auch |
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16) die Vorschriften über die Art u. Dauer der Kirchenbuße, Canŏnes poenitentiāles, s. Bußkanon; |
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17) das Verzeichniß derer, welche den Kirchendienst versahen; daher Canonici, s.d.; |
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18) Verzeichniß der Märtyrer u. Heiligen, daher Canonisation, s.d.; |
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19) (röm. Ant.), in der Kaiserzeit im Römischen Reiche die jährliche Abgabe an Naturalien; jetzt |
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20) (Staatsw.), die jährliche Geldabgabe, auf welche eine bis dahin ihrem Betrage od. ihrem Anfalle nach noch ungewisse Leistung od. Beschränkung regulirt od. abgelöst wird; |
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21) der Erbzins, welchen der Erbpachter an den Grundherrn zu zahlen hat; |
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22) (Schriftg.), zwei Arten großer Schrift (C. u. Großer C.), womit sonst die Meßcanons (s. oben 15) gedruckt wurden, die aber jetzt nur noch zu Buchtiteln gebraucht werden, s.u. Schrift. |
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Quelle: |
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Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 637-638. |
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Permalink: |
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http://www.zeno.org/nid/20009632840 |
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== Adelung == |
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'''Canon, der''' |
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[1298] Der Cānon, oder Kanon, des -s, plur. die -s, oder Cānones, ein aus dem Griech. κανων und Latein. Canon entlehntes Wort, welches überhaupt eine Regel oder Vorschrift bedeutete. Im Deutschen gebraucht man es nur in verschiedenen einzelnen Fällen. So wird das in dem christlichen Alterthume verfertigte Verzeichniß der biblischen Bücher, und diese Sammlung biblischer Bücher selbst, ein Canon genannt. S. Canonisch. In der Römischen Kirche ist der Canon oder der Meß-Canon, die[1298] sacramentlichen Gebethe und Worte der Messe, und das Buch, worin sie enthalten sind. Eben daselbst werden auch das Verzeichniß der in der Kirche aufgenommenen Heiligen, die Regel der Mönchsorden, kirchliche Decrete und Satzungen, besonders die Schlüsse der Concilien, Canons oder Canones genannt. Im mittlern Lateine bedeutet Canon auch oft das Verzeichniß der obrigkeitlichen Einnahmen und deren Vertheilung unter die Unterthanen; daher wird Canon noch jetzt zuweilen für den einem jeden bestimmten Theil der Abgabe oder eines Geldbeytrages gebraucht. In den Buchdruckereyen ist Canon der Nahme der dicksten Deutschen Schrift, die man hat; vermuthlich weil der Meß-Canon ehedem mit derselben gedruckt wurde. Aber alsdann ist es gemeiniglich weiblichen Geschlechtes, die Canon, weil das Wort Schrift darunter verstanden wird. |
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Anm. Da dieß Wort aus dem Griech. herstammet, so sollte es billig mit einem K geschrieben werden. Allein um der folgenden Ableitungen willen, die noch niemand mit einem K geschrieben hat, habe ich es hier mit einem C geschrieben, weil ich es von diesen nicht gerne trennen wollte. Es gehet dieses desto füglicher an, weil wir dieses Wort nun doch einmahl von den Lateinern erhalten haben. |
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Quelle: |
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Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1298-1299. |
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Permalink: |
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http://www.zeno.org/nid/20000096679 |
Aktuelle Version vom 1. März 2015, 13:59 Uhr
Der Canon (Ur-Brockhaus)
[215] Der Canon, Gr. und Lat. 1) wörtlich, ein Maß, eine Regel, eine Richtschnur. 2) (Theol.) Das in dem christlichen Alterthume verfertigte Verzeichniß der biblischen Bücher, und diese Sammlung biblischer Bücher selbst. In der Römischen Kirche die sacramentalischen Gebete der Messe; ferner kirchliche Satzungen. 3) (Musik.) Ein Tonstück für zwei oder mehrere Stimmen, wo eine Partie oder Stimme nach der andern eintritt, und den nehmlichen Satz beständig wiederholt, so, daß ein solcher Gesang gleichsam in einem Zirkel immer fortgesetzet werden kann, so lange man nur will.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 215.
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Pierer
Canon [1]
[637] Canon (v. gr. Kanōn),
1) eigentlich gerader Stab, um daran u. damit etwas aufrecht zu halten od. zu richten; daher
2) (Regula, Norma), Alles, was zu näherer Bestimmung od. Maßgebung dient, also Richtschnur, Regel, Gesetz, Vorbild, Muster; daher
3) in der Kunstgeschichte eine Statue des Polykletos, welche als die Regel für die Schönheitsverhältnisse der menschlichen Gestalt anerkannt wurde (nach Ein. war es sein Doryphoros, nach And. eine Figur von reiferem Lebensalter), s. Polykletos; darnach
4) das Maß od. Gesetz der Proportion des menschlichen Körpers; die alte Kunst nahm deren drei an, welchen allen der menschliche Fuß als Einheit zu Grunde lag; in zweien derselben geht er in der Höhe des menschlichen Körpers von der Sohle bis zum Haaransatz 6 Mal, in, dem dritten aber 7 Mal, u. dieser letzte heißt der Ägyptische C.;
5) (Musik), der Monochord (s.d.), nach welchem alle übrigen Tonverhältnisse bestimmt wurden;
6) in der Rhetorik u. Grammatik, ein als gültig angenommener Grundsatz;
7) (Mathem.), eine allgemeine Regel, welche auf eine Reihe ähnlicher geometrischer u. arithmetischer Aufgaben angewendet werden kann (wofür die Neueren Methode, Regel, Vorschrift brauchen); daher
8) eine Tafel berechneter Größen, z.B. C. logarithmorum, so v.w. Logarithmische Tafeln;
9) in der Chronologie, Hauptmomente od. Zeitabschnitte, welche als bestimmt angenommen wurden u. nach denen man die dazwischen liegenden Zeiträume berechnete, so v.w. Epochen; daher
10) (Canŏnes chronologĭci), chronologische Tafeln bestimmter Art, z.B. die der güldenen Zahl, der Epakten, der Ostern etc.;
11) bei den Alexandrinischen Grammatikern, Sammlung der älteren griechischen Schriftsteller, welche als Muster zum Studium u. zur Nachahmung aufgestellt waren; es gab derselben für jede Gattung der Poesie u. Prosa, s.u. Griechische Literatur; diesem Alexandrinischen C. hatte die Schule des Krates in Pergamum einen, von anderen Grundsätzen ausgehenden, den Pergamenischen C., entgegen aufgestellt;
12) bei den Kirchenschriftstellern die Sammlung der biblischen Bücher, deren Inhalt von der Kirche als Regel des christlichen Glaubens u. Lebens angenommen war, s. Bibelkanon; daher diese Bücher selbst Canonische Bücher hießen, vgl. Canonicität;
13) die Regel des christlichen Glaubens u. Lebens selbst;
14) in der alten Kirche die kirchliche Ordnung, die kirchliche Vorschrift, im Gegensatz zu dem bürgerlichen Gesetz; daher Canŏnes apostolĭci, die angeblich von den Aposteln festgesetzten gottesdienstlichen Regeln, s.u. Apostolische Constitutionen. Auch später die Verordnungen der allgemeinen Concilien, welche zu allgemein verbindlichen Kirchengesetzen wurden, welche das Canonische Recht (s.d.) ausmachen; insbesondere
15) die vorgeschriebenen Gebete[637] welche theils der Priester bei der Weihung der Hostie absang, Meßcanon (s.u. Messe); theils bei dem in Klöstern u. Stiften abgehaltenen Chordienst gesungen wurden; daher Canonische Stunden, s. Chordienst; auch
16) die Vorschriften über die Art u. Dauer der Kirchenbuße, Canŏnes poenitentiāles, s. Bußkanon;
17) das Verzeichniß derer, welche den Kirchendienst versahen; daher Canonici, s.d.;
18) Verzeichniß der Märtyrer u. Heiligen, daher Canonisation, s.d.;
19) (röm. Ant.), in der Kaiserzeit im Römischen Reiche die jährliche Abgabe an Naturalien; jetzt
20) (Staatsw.), die jährliche Geldabgabe, auf welche eine bis dahin ihrem Betrage od. ihrem Anfalle nach noch ungewisse Leistung od. Beschränkung regulirt od. abgelöst wird;
21) der Erbzins, welchen der Erbpachter an den Grundherrn zu zahlen hat;
22) (Schriftg.), zwei Arten großer Schrift (C. u. Großer C.), womit sonst die Meßcanons (s. oben 15) gedruckt wurden, die aber jetzt nur noch zu Buchtiteln gebraucht werden, s.u. Schrift.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 637-638.
Permalink: http://www.zeno.org/nid/20009632840
Adelung
Canon, der
[1298] Der Cānon, oder Kanon, des -s, plur. die -s, oder Cānones, ein aus dem Griech. κανων und Latein. Canon entlehntes Wort, welches überhaupt eine Regel oder Vorschrift bedeutete. Im Deutschen gebraucht man es nur in verschiedenen einzelnen Fällen. So wird das in dem christlichen Alterthume verfertigte Verzeichniß der biblischen Bücher, und diese Sammlung biblischer Bücher selbst, ein Canon genannt. S. Canonisch. In der Römischen Kirche ist der Canon oder der Meß-Canon, die[1298] sacramentlichen Gebethe und Worte der Messe, und das Buch, worin sie enthalten sind. Eben daselbst werden auch das Verzeichniß der in der Kirche aufgenommenen Heiligen, die Regel der Mönchsorden, kirchliche Decrete und Satzungen, besonders die Schlüsse der Concilien, Canons oder Canones genannt. Im mittlern Lateine bedeutet Canon auch oft das Verzeichniß der obrigkeitlichen Einnahmen und deren Vertheilung unter die Unterthanen; daher wird Canon noch jetzt zuweilen für den einem jeden bestimmten Theil der Abgabe oder eines Geldbeytrages gebraucht. In den Buchdruckereyen ist Canon der Nahme der dicksten Deutschen Schrift, die man hat; vermuthlich weil der Meß-Canon ehedem mit derselben gedruckt wurde. Aber alsdann ist es gemeiniglich weiblichen Geschlechtes, die Canon, weil das Wort Schrift darunter verstanden wird. Anm. Da dieß Wort aus dem Griech. herstammet, so sollte es billig mit einem K geschrieben werden. Allein um der folgenden Ableitungen willen, die noch niemand mit einem K geschrieben hat, habe ich es hier mit einem C geschrieben, weil ich es von diesen nicht gerne trennen wollte. Es gehet dieses desto füglicher an, weil wir dieses Wort nun doch einmahl von den Lateinern erhalten haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1298-1299.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20000096679