Plagiat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. März 2015, 06:30 Uhr
Das Plagiat
[252] Das Plagiat (a. d. Lat.) heißt der gelehrte Diebstahl, wenn nemlich ein Schriftsteller die Arbeiten Anderer, ohne diese zu nennen, ausschreibt, und [252] dann für seine eigne ausgiebt. Ein solcher Ausschreiber, oder gelehrter Dieb, heißt Plagiarius.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 252-253.
Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000802093