Sachsen-Weimar-Eisenach
Sachsen-Weimar-Eisenach
[398] Sachsen-Weimar-Eisenach (s. Karte »Sächsische Herzogtümer« bei S. 388), ein zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, zwischen 9°53´-12°16´ östl. L. und 50°25´-51° 28' nördl. Br. gelegen, wird von der preußischen Provinz Sachsen, dem Königreich Sachsen, von Sachsen-Altenburg, den beiden Reuß, beiden Schwarzburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Bayern und der preußischen Provinz Hessen-Nassau begrenzt. Das Großherzogtum wird durch die vorgenannten fremden Gebietsteile in drei Hauptgebiete zerteilt, den Weimarer, Eisenacher und Neustädter Kreis. Der Weimarer Kreis liegt im thüringischen Hügelland; der Eisenacher Kreis wird im N. vom Thüringer Wald, im Süden von der [398] Rhön durchzogen; der Neustädter Kreis gehört dem vogtländischen Gebirgsland an. Zum Weimarer Kreis gehören die Enklaven Allstedt und Oldisleben am südöstlichen Abhang des Harzes und die Enklave Ilmenau im Thüringer Wald, zum Eisenacher Kreis die Enklave Ostheim am Rhöngebirge. Nördlich bei Weimar erhebt sich der isolierte Ettersberg (478 m) aus dem von der Ilm durchflossenen, 200–310 m hohen Ilmplateau. In der Enklave Ilmenau liegt der höchste Berg des Großherzogtums, der Kickelhahn (882 m). Im Eisenacher Kreis sind der Wartburgberg (394 m) und der Ottowald bei Wilhelmsthal (640 m) und im südlichen Teil, der Rhön, der Ellnbogen (814 m), Bayerberg (714 m), der Ochsen bei Vacha (630 m) und der Gangelfsberg (788 m), endlich im Neustädter Kreis der Kesselberg bei Neustadt (425 m) zu nennen. Die Hauptflüsse des Landes sind die Saale und die Werra. Erstere durchströmt nur den östlichen Teil des Kreises Weimar, die Werra den Kreis Eisenach. Die Saale nimmt die Ilm, die Elster und die Unstrut auf. Die Elster berührt den Kreis Neustadt, die Unstrut die Enklaven Oldisleben und Allstedt. In die Werra münden die Felda, die Ulster, die Suhl und die Hörsel mit der Neffe. Durch die Enklave Ilmenau fließt die Ilm. Solquellen besitzen Bad-Sulza und Luisenhall bei Stotternheim, eine Mineralquelle Eisenach, ein berühmtes Kaltwasserbad Ilmenau. Das Klima ist gemäßigt, rauh in den Thüringer Waldgegenden, mild im Saaltal. Die Luft ist überall rein und gesund, endemische Krankheiten sind selten.
Areal und Bevölkerung Das Großherzogtum hat ein Areal von 3610,96 qkm (65,58 QM.) mit (1905) 388,095 Einw., auf die drei Kreise wie folgt verteilt: Tabelle
Die Volksdichte beträgt 107 Einw. auf 1 qkm. Auf die fünf Verwaltungsbezirke verteilen sich die Einwohner wie folgt: I. Weimar: 105,641 Einw., II. Apolda: 112,296 Ein w., III. Eisenach: 71,441 Ein w., IV. Dermbach: 41,577 Ein w., V. Neustadt a. O.: 57,140 Einw. Gegen 1900, wo man 362,873 Einw. zählte, ist die Bevölkerung um 6,95 Proz. gewachsen. In bezug auf das Religionsbekenntnis waren 367,793 Evangelische, 17,915 Römisch-Katholische (wovon 10,320 im Eisenacher Kreis), 1421 Israeliten (wovon 930 im Eisenacher Kreis). Die Bevölkerung lebt zu 48,03 Proz. in den 33 Städten des Landes und zu 51,97 Proz. in den 591 Landgemeinden. Unter den Städten haben Eisenach und Weimar über 30,000, Jena und Apolda über 20,000, Ilmenau über 11,000 Einwohner.
Unterrichtswesen. Die Gesamtuniversität zu Jena unterhält S. gemeinsam mit den drei sächsischen Herzogtümern (Sommer 1906: 1362 Studenten und 110 Hörer). Eine Kunst- (Maler-) Schule, ein kunstgewerbliches Seminar und eine Musikschule bestehen in Weimar, Gymnasien in Weimar, Eisenach. Jena, Realgymnasien in Eisenach und Weimar, Realschulen in Apolda, Neustadt (Orla), Jena, Ilmenau, Weida, Schullehrerseminare in Weimar und Eisenach, ein Lehrerinnenseminar in Eisenach, außerdem in allen diesen Städten Privatschulen mit einem über das Ziel der Volksschule hinausgehenden Lehrplan. Volksschulen zählte man 1906: 464, obligatorische Fortbildungsschulen für Knaben 454, Unterricht in weiblichen Handarbeiten wird in 435 Orten erteilt. Die Volksschulen stehen unter 5 Schulämtern (für jeden Verwaltungsbezirk eins) und 7 Bezirksschulinspektoren. An Fachschulen bestehen 2 Baugewerkschulen (in Weimar und Bad-Sulza), Zeichenschulen in Weimar und Eisenach, viele Gewerbeschulen, mehrere Gewerkschulen und ein Technikum in Ilmenau. Eine Taubstummen- und Blindenanstalt besteht in Weimar, Institute für verlassene und verwahrloste Kinder in Weimar und Tiefenort. Öffentliche Bibliotheken von Bedeutung sind in Weimar die Großherzogliche und in Jena die Universitätsbibliothek. Zu nennen sind endlich das Goethe-Schillerarchiv und das großherzogliche Museum in Weimar (1869 eröffnet), das Skulpturen, Gemälde (Preller-Galerie), Kartons und Handzeichnungen (Carstens, Schwind etc.), Stiche, Gemmenabdrücke etc. enthält.
Erwerbszweige. Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 betrug die Zahl der Erwerbstätigen ohne Angehörige und Dienende 133,304 Personen (darunter 33,973 weibliche); davon entfielen auf Land- und Forstwirtschaft 58,646 (44,0 Proz.), Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Baugewerbe 51,753 (38,8 Proz.), Handel und Verkehr 12,277 (9,2 Proz.), häusliche Dienste, Lohnarbeit 2037 (1,5 Proz.), Armee (2390), Staats-, Gemeinde- und Kirchendienst, freie Berufe 8591 (6,4 Proz.). Ohne Beruf und Bernfsangabe waren außerdem 14,796. Die Zahl der Dienenden im Haushalte betrug 7210, der Angehörigen ohne Hauptberuf 183,845 Personen. Landwirtschaft. Von der Gesamtfläche waren 1900: 56,1 Proz. Acker- und Gartenland, 8,7 Proz. Wiesen, 1,8 Proz. Weiden und Hutungen, 0,1 Proz. Weinberge, 25,7 Proz. Forsten und Holzungen, 1,2 Proz. Haus- und Hofräume, 2,4 Proz. Öd- und Unland und 4 Proz. Wege und Gewässer. Anbau und Ernte betrugen 1905: Tabelle
Sonst werden noch Futter- und Zuckerrüben, auch Flachs und Mohn, aber in sehr geringer Menge, gebaut. Von großem Belang sind der Gartenbau und die Obstkultur. An Obstbäumen wurden 1900 gezählt: 521,851 Apfel-, 227,439 Birn-, 1,731,815 Zwetschen- u. Pflaumen- und 245,856 Kirschbäume. Weinbau findet man noch im Saaltal und bei Bad-Sulza. Zur Hebung und Förderung der Landwirtschaft bestehen eine landwirtschaftliche Zentralstelle in Weimar, 5 landwirtschaftliche Haupt- und 94 Zweigvereine, ein Landesobstbauverein und 94 Zweigvereine. Eine Ackerbauschule besitzt Zwätzen, eine mit der Universität im Zusammenhang stehende Lehranstalt und landwirtschaftliche Versuchsstation Jena. Um der Landwirtschaft die Beschaffung wohlfeilen Kapitals zu ermöglichen, ward 1870 die Landeskreditkasse gegründet. Die Viehzählung vom 1. Dez. 1904 ergab 22,795 Pferde, 130,562 Stück Rindvieh, 65,367 Schafe, 174,565 Schweine und 50,479 Ziegen. Zur Förderung der Viehzucht bestehen: 32 Herdbuchvereine für Rindviehzucht, ein Schweinezuchtverein, 9 Ziegenzuchtvereine, ein Landesgeflügelzuchtverein[399] mit 23 Zweigvereinen, ein Landesbienenzuchtverein, 79 Viehversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Edelwild findet sich als Standwild nur in den Forsten der Inspektionsbezirke Eisenach, Ilmenau und Zillbach. Ungefähr die Hälfte aller Waldungen des Landes ist im Besitz des großherzoglichen Kammerfiskus (gemeinschaftliches Vermögen des Fürstenhauses und des Landes), nämlich 44,151 Hektar; die vorherrschenden Holzarten sind Buche, Kiefer und Fichte, welch letztere namentlich in den Thüringer Waldbezirken oft reine, ausgedehnte Bestände bildet. Die oberste technische Forstbehörde ist die Forsttaxationskommission in Eisenach; sonst steht die Verwaltung unter dem Finanzdepartement und liegt in den Händen von 4 Forstinspektoren und 34 Oberförstern. Eine Forstlehranstalt besteht in Eisenach. Industrie und Handel. Unter den Zweigen des Bergbaues ist von Bedeutung nur die Gewinnung von Kalisalzen, die besonders im Werratal (von Salzungen bis Gerstungen), neuerdings aber auch im Amt Allstedt in großem Umfange betrieben wird. Eine erhebliche Ausdehnung besitzt ferner die Industrie der Steine und Erden, in der man 1905: 85 Betriebe mit über 6000 Arbeitern zählte. Darunter befanden sich 6 Glashütten (in Jena, Glaswerk Schott und Genossen mit rund 700 Arbeitern und im Amt Ilmenau), ferner 2 bedeutende Zementfabriken (Göschwitz und Berka an der Ilm), 40 Ziegeleien, 5 Porzellanfabriken (Blankenhain, Ilmenau, Stadtlengsfeld, Triptis und Vacha), von denen jede mehr als 300 Arbeiter beschäftigte, und zahlreiche Betriebe der Tonwarenindustrie mit einer Arbeiterzahl von je 20 bis 200 (Eisenach, Bürgel, Gerstungen). Die Metallbearbeitung, die besonders in Ruhla betrieben wird und hauptsächlich auf die Herstellung kleinerer Massenartikel gerichtet ist, beschäftigte 1905 in 28 Betrieben etwa 1750 Arbeiter. Die Maschinenindustrie ist durch Fabriken, in denen landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, Automobile (Eisenach und Apolda), Spezialmaschinen für Brauereien, Ziegeleien, Wurstfabrikation, Strickerei und Wirkerei, Zentralheizungsanlagen, Herde, Öfen etc. hergestellt werden, vertreten. Pianofortefabriken größern Umfangs gibt es drei in Jena und Weimar. Wichtig ist die mechanische und optische Industrie, die ihren Hauptsitz in Jena hat, weltbekannt die Firma Karl Zeiß daselbst mit ca. 1500 Arbeitern. Glasinstrumente für chemisch-physikalische Zwecke werden in großem Maßstab in Ilmenau, Bleiweißfarben in Eisenach und Druckfarben in Ilmenau erzeugt. Chlorkaliumfabriken gibt es im Eisenacher Oberlande. Die Gerberei ist von Bedeutung im Neustädter Kreise. Puppen und ähnliche Spielwaren werden in Ilmenau, Schirm- und Spazierstöcke in Bürgel, Möbel und ähnliche Holzwaren in Weimar, Eisenach, Kaltennordheim und Ostheim, Maßstäbe in Wenigenjena hergestellt. Die Pfeifen- und Zigarrenspitzenfabrikation, die seit alters in Ruhla betrieben wird, beschäftigt auch heute noch in diesem Orte und in Empfertshausen zahlreiche Arbeiter. In Geisa und Dermbach ist die Korkpfropfenfabrikation seit langem heimisch. Die Industrie von Nahrungs- und Genußmitteln umfaßt namentlich die Gewinnung von Rohzucker in den in Großrudestedt, Oldisleben und Allstedt belegenen Fabriken, ferner die Anfertigung von Zigarren in 20 Betriebsstätten (namentlich in Eisenach und Mihla), die Fabrikation von Fleisch- und Wurstwaren in Apolda und Jena und endlich die Erzeugung ober- und untergärigen Bieres, das im Steuerjahr 1905 in rund 100 Brauereien in einem Quantum von ca. 620,000 hl gewonnen wurde. Nach der Industrie der Steine und Erden ist die bedeutendste die Textilindustrie; sie beschäftigte 1905 in 76 Fabrikanlagen 5450 Arbeiter. Von ihren verschiedenen Zweigen sind besonders zu erwähnen die Kleiderstoff- und Seidenweberei und die Jutespinnerei in Weida und Berga an der Elster, die Kammgarnspinnerei in Eisenach und in Teichwolframsdorf, die Teppich- und Läuferstoffabrikation in Weida und Münchenbernsdorf, die Tuchfabrikation in Neustadt an der Orla, vor allem aber die Wirkwarenindustrie, die ihren Hauptsitz in Apolda hat und mehreren tausenden Hausgewerbtreibenden Nahrung gibt. Zu erwähnen ist endlich noch das polygraphische Gewerbe, das 1905 in 26 der Gewerbeaufsicht unterstehenden Buch- und Steindruckereien etwa 540 Personen beschäftigte.
Der Handelsverkehr des Großherzogtums ist im Vergleich zur industriellen Tätigkeit von geringer Bedeutung. Das Land gehört zum Thüringer Zoll- und Steuerverein. Ansehnlichere Handelsplätze sind Weimar und Eisenach, dem Geld- und Effektenverkehr dienen die Reichsbankstelle in Eisenach und die Reichsbanknebenstellen in Weimar, Jena, Apolda, die Norddeutsche Grundkreditbank in Weimar und Filialen andrer Banken. Ende 1904 bestanden im Lande 25 Sparkassen, in denen 72,645,930 Mk. hinterlegt waren; zahlreich sind die auf Selbsthilfe gegründeten Vorschuß- und Kreditvereine. Das Eisenbahnnetz im Großherzogtum hat eine Lange von 508,03 km, wovon 381,8 km zur preußischen und 28,3 km zur sächsischen Staatsbahn gehören, während 98,2 km Privatbahnen sind.
Verfassung und Verwaltung
Das Großherzogtum hat eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die vom 5. Mai 1816 datiert (also die erste in ganz Deutschland) und durch das Grundgesetz vom 15. März 1850 und durch das Landtagswahlgesetz vom 7. Juli 1906 revidiert worden ist. Danach ist der Großherzog (gegenwärtig Wilhelm Ernst, geb. 10. Juni 1876, regiert seit 5 Jan. 1901) bei der Ausübung seiner Regierungsrechte an die Mitzeichnung verantwortlicher Minister und an die Mitwirkung eines Landtags gebunden. Der Großherzog bezieht für sich und sein Haus eine Zivilliste von 1,020,000 Mk. Der Thron ist nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge im Mannesstamm des großherzoglichen sächsischen Hauses erblich, des ältesten Zweiges der Ernest inischen Linie des Gesamthauses Sachsen. Zwischen den Gliedern dieser Familie besteht ein enger Hausverband, wonach der älteste Fürst als Senior fungiert und beim Aussterben des einen oder des andern Zweiges die übrigen in der Regierung folgen. Auch steht die Ernestinische Linie mit der Albertinischen oder dem königlich sächsischen Haus in Erbverbrüderung. Der Großherzog bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag des Großherzogtums besteht aus 33 Abgeordneten, von denen 5 aus der direkten Wahl der größern Grundbesitzer, 5 aus der direkten Wahl der übrigen Hochst besteuerten und 23 aus allgemeinen, indirekten Wahlen hervorgehen. Wähl bar zum Abgeordneten ist jeder unbescholtene Staatsbürger von 30 Jahren. Sein Präsidium wählt der Landtag selbst. Ordentliche Landtage werden von 3 zu 3 Jahren berufen. Oberste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, das von drei Departementschefs gebildet wird, mit denen als »Gesamtministerium« der Großherzog seine Regierungsgeschäfte erledigt, und die[400] selbständig und verantwortlich die Geschäfte der fünf Ministerialdepartements, des Äußern und Innern, der Finanzen, des Kultus, der Justiz, des großherzoglichen Hauses, leiten. Die Verteilung der fünf Departements unter die drei Departementschefs ist wechselnd. Ein Departementschef führt mit dem Titel »Staatsminister« die Geschäfte des Präsidiums. Dem Ministerium des Innern unterstehen als Verwaltungsbehörden die Bezirksdirektionen zu Weimar, Apolda, Eisenach, Dermbach, Neustadt a. O. Zum Ressort des Kultusdepartements gehört der evangelische Kirchenrat, der aus dem Chef des Kultusdepartements, einer Anzahl Geistlicher und einem Rechtsverständigen, die der Großherzog ernennt, besteht. Die im J. 1873 errichtete, aus 35 (4 vom Großherzog ernannten und je 15 gewählten geistlichen und weltlichen) Mitgliedern bestehende Landessynode ist bestimmt, sämtlichen Kirchengemeinden des Großherzogtums eine geordnete Vertretung bei der Kirchenregierung zu gewähren. Die evangelische Landeskirche umfaßt 500 Kirchengemeinden und 22 Diözesen. Evangelische geistliche Stellen gibt es 310. Die 14 katholischen Parochien (8 im Amt Geisa) mit 19 geistlichen Stellen bilden ein zum Sprengel des Bischofs von Fulda gehöriges Dekanat. Die 6 im Eisenacher Kreis vorhandenen Judengemeinden stehen unter einem Landrabbinat in Stadtlengsfeld. Die höchste Gerichtsbehörde ist das gemeinschaftliche Oberlandesgericht in Jena. Es umfaßt die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Landgerichte bestehen in Weimar, Eisenach und Gera, letzteres gemeinschaftlich mit Reuß jüngere Linie, unter ihnen 19 Amtsgerichte (s. die Textbeilage zum Artikel »Gerichtsverfassung«, in Bd. 7). Was die Finanzen anlangt, so sind nach dem Voranschlag für 1905/07 ordentliche und außerordentliche Einnahmen mit 14,644,500 Mk., die Ausgaben mit 14,746,300 Mk. (jährlich) eingestellt. Die Staatsschuld des Großherzogtums betrug 1. Jan. 1905: 3,062,100 Mk.; ihr stehen aber staatliche Aktivkapitalien in Höhe von 103/4 Mill. Mk. gegenüber. Im Großherzogtum garnisoniert das 5. thüringische Infanterieregiment (Großherzog von Sachsen) Nr. 94, und zwar je ein Bataillon in Weimar, Eisenach und Jena. S. ist beim deutschen Bundesrat mit einer Stimme vertreten und sendet drei Abgeordnete zum deutschen Reichstag (über die Reichstagswahlkreise s. Karte »Reichstagswahlen«).
Das Wappen (s. Abbildung) besteht in einem quadrierten Haupt- und einem Mittelschild: jener enthält die Zeichen von Thüringen, Meißen, Henneberg, Neustadt-Arnshaugk, Blankenhain u. Tautenburg; dieser zeigt das sächsische Stamm wappen (von Schwarz und Gold zehnfach quergestreift mit grünem Rautenkranz). Das Ganze ist mit dem Falkenorden umhangen und mit der Königskrone bedeckt. Die Landesfarben sind Schwarz, Gelb und Grün. Der Großherzog verleiht den Hausorden der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken (s. Tafel »Orden I«, Fig. 25), eine Medaille für Kunst und Wissenschaft in drei Klassen, ein Verdienstkreuz in Gold und Silber, ein allgemeines Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze, ein Ehrenzeichen für Frauen in drei Abteilungen, ein Ehrenkreuz für Krieger- und Militärvereine, ein Ehrenzeichen für Mitglieder der Feuerwehren und eine Lebensrettungsmedaille (s. Tafel »Verdienstmedaillen«); ferner ist ein silbernes Ehrenzeichen für rühmliche Tätigkeit während des Krieges von 1870/71 verliehen worden.
Mittleres Staatswappen von Sachsen-Weimar.
Die Residenz ist Weimar; großherzogliche Schlösser sind außerdem in Dornburg, Allstedt, Jena, Belvedere, Ettersburg, Wilhelmsthal, Eisenach, Wartburg und Tiefurt. [Geschichte.] Weimar gehörte den Grafen von Orlamünde (s. d.), und schon im 10. Jahrh. führt eine Seitenlinie derselben, die 1067 erlosch, den Namen der Grafen von Weimar. Mit den Wettinern als Landgrafen von Thüringen gerieten die Grafen von Orlamünde vielfach in Zwist, erkannten 1345 die Lehnshoheit des Landgrafen Friedrich des Ernsthaften und die Erbberechtigung seines Hauses an. Der Erbfall trat 1373 ein; seitdem gehört Weimar den Wettinern und seit der Teilung von 1485 der Ernestinischen Linie. Nach der Wittenberger Kapitulation (1547) ward es Hauptstadt der den Ernestinern verbliebenen Lande, bis Johann Friedrich der Mittlere 1564 seinen Sitz nach Gotha verlegte. Bei der Teilung von 1572 zwischen dessen Söhnen und seinem Bruder Johann Wilhelm (gest. 1573) erhielt dieser Weimar und ward Stifter der ältern weimarischen Linie. Seine Söhne Friedrich Wilhelm (gest. 1602) und Johann regierten gemeinschaftlich, aber 1603 teilte Johann (gest. 1605) mit den Söhnen des erstern, erhielt die Ämter Weimar, Jena, Burgau, Kapellendorf, Ringleben, Ichtershausen, Wachsenburg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Schwarzwald, Königsberg und Oldisleben und begründete die jüngere weimarische Linie.
Für die acht unmündigen Söhne Johanns führten Kurfürst Christian II., dann Johann Georg I. von Sachsen die Vormundschaft, bis 1615 der älteste, Johann Ernst, die Regierung übernahm. Ihm folgte 1626 sein jüngerer Bruder, Wilhelm, unter dem das Land von den kaiserlichen Merodes und Tillys schwer zu leiden hatte. Als Gustav Adolf 1630 in Deutschland landete, waren Wilhelm und seine Brüder Albrecht, Ernst und Bernhard (s. Bernhard 8) unter den ersten deutschen Fürsten, die sich ihm anschlossen. Wilhelm übernahm nach der Schlacht bei Breitenfeld den Oberbefehl in Thüringen, Bernhard schwang sich zum Heerführer auf und hatte Aussicht auf eine noch größere Machtstellung, als die Schlacht bei Nördlingen (1634) diese Hoffnungen zerstörte. Die weimarischen Fürsten traten daher dem Prager Frieden (1635) bei, zogen sich aber hierdurch die Feindschaft der Schweden zu. Nachdem mit dem Tode Johann Kasimirs (1638) Koburg und Eisenach an die weimarische Linie gefallen waren, teilten 1641 die drei Brüder. Während Albrecht Eisenach, Ernst Gotha erhielt, kam auf Wilhelm der weimarische Teil (Weimar, Jena, Burgau, Kapellendorf, Ringleben und Berka), und er wurde so Stifter der neuen weimarischen Linie. Nach dem Tod Albrechts fiel dieser Eisenach, bei der endgültigen Teilung der hennebergischen Erbschaft die Ämter Ilmenau, Kaltennordheim, Wasungen und die Zillbach zu. Nach Wilhelms Tode (1662) teilten sich dessen Söhne die Lande so, daß Johann Ernst II. Weimar, Adolf Wilhelm Eisenach, Johann Georg Marksuhl und Bernhard II. Jena erhielten.
Die von Johann Ernst abstammende Linie (auch als die jüngste weimarische bezeichnet) erwarb[401] 1672 nach dem Erlöschen der altenburgischen Linie die Ämter Dornburg, Allstedt, Roßla und Bürgel. Unter Wilhelm Ernst (1683–1728) fiel ihr das Herzogtum Jena zu, nachdem dessen Linie 1690 erloschen war. Mit Wilhelm Ernst regierte gemeinschaftlich sein Bruder Johann Ernst III. und nach dessen Tod (1707) sein Sohn Ernst August. Doch wurde 1719 die Primogenitur eingeführt, und Ernst August I. folgte 1728 als alleiniger Herzog; als Erbe der 1741 erloschenen eisenachischen Linie erlangte er das ganze 1662 geteilte Gebiet wieder, wodurch S. sich um das Doppelte vergrößerte. Nach der kurzen Regierung des Herzogs Ernst August II. Konstantin (1748–58) folgte Karl August (1758–1828, s. Karl 51), bis 1775 unter der Vormundschaft seiner Mutter Amalie von Braunschweig, und erhob durch die Pflege von Kunst und Wissenschaft sein Land für einige Zeit zum geistigen Mittelpunkt Deutschlands. An der deutschen und europäischen Politik nahm Karl August hervorragenden Anteil und stand 1806 als General im preußischen Heer. Auf dem Wiener Kongreß ward S. zum Großherzogtum erhoben und sein Gebiet um 1700 qkm (Weida und Neustadt) vergrößert; hierzu kam durch Abtretung von den sächsischen Herzogen noch Oldisleben.
Als erster deutscher Fürst verlieh Karl August 1816 seinem Land eine konstitutionelle Verfassung, die er nach den Karlsbader Beschlüssen mit Mühe gegen die Reaktionsbestrebungen Metternichs verteidigte; den Bundesbeschlüssen über die Universitäten und die Presse u.a. mußte sich auch S. unterwerfen. Obwohl auch Karl Friedrich (1828–53, s. Karl 52) wohlwollend regierte, kam es 1848 auch in Weimar zu tobenden Kundgebungen; der Großherzog gab nach, berief den Führer der Opposition, v. Wydenbrugk, ins Ministerium und willigte in die Verschmelzung des Kammervermögens mit dem landschaftlichen; er erhielt nur eine Zivilliste von 280,000 Tlr., die er später freiwillig auf 250,000 Tlr. herabsetzte. Der nach einem neuen Wahlgesetz gewählte Landtag beschloß 1849–50 eine Reform des Gerichtswesens und der Staatsverwaltung. Aber dann wurde das Wahlgesetz von 1848 abgeändert und das Gesetz über die Domänen infolge eines Protestes der Agnaten 1854 dahin modifiziert, daß man Haus- und Staatsgut wieder trennte, aber die Verwaltung dem Staat allein übertrug.
Auf Karl Friedrich folgte sein Sohn Karl Alexander (1853–1901, s. Karl 53), der unablässig und mit Umsicht für das materielle Wohl des Landes tätig war. Der Tradition seines Hauses getreu, pflegte der Großherzog Kunst und Wissenschaft, hob das Theater auf eine hohe Stufe, errichtete in Weimar eine Kunstschule und förderte die Universität Jena. In der deutschen Frage hatte sich S. 1849 der preußischen Unionspolitik angeschlossen. In der schleswig-holsteinischen Frage trat es unter Zustimmung des Landtags für den Augustenburger mit besonderm Eifer ein und schickte 1866 auch sein Kontingent nach Mainz, während es 14. Juni am Bundestag gegen den österreichischen Antrag stimmte und nach der Schlacht von Königgrätz dem preußischen Bundesreformprojekt beitrat (5. Juli). Am 9. Juli aus dem Deutschen Bund ausgeschieden, trat S. 18. Aug. in den Norddeutschen Bund ein, und sein Kontingent wurde gemäß der Militärkonvention vom 22. Febr. 1867 in das preußische Infanterieregiment Nr. 94 umgewandelt. Die Landesverfassung erfuhr durch die Wahlgesetze von 1874 und 1896 Veränderungen. Eine neue Gemeindeordnung ist seit Anfang 1896 in Geltung. Da der Erbgroßherzog Karl August (geb. 1844, gest. 1894) vor dem Vater starb, so gingen seine Rechte auf des Erbgroßherzogs Sohn, Wilhelm Ernst (s. d., geb. 1876), über, der am 5. Jan. 1901 seinem Großvater folgte. Da der Großherzog seine Gemahlin, Prinzessin Karoline von Reuß ä. L. (s. Heinrich 53), nach kurzer Ehe durch den Tod verlor (17. Jan. 1905). ist zurzeit kein unmittelbarer Thronfolger vorhanden. Die nächste Anwartschaft auf die Nachfolge besitzt Prinz Wilhelm (geb. 31. Dez. 1853 in Stuttgart), der Nachkomme eines jüngern Sohnes von Karl August (s. Karl 51) ist; er und der Großherzog haben daher einen gemeinsamen Ururgroßvater. 1906 wurde ein neues Landtagswahlgesetz beschlossen; bei den Wahlen errangen die Sozialdemokraten drei Sitze. Vorsitzender des Staatsministeriums ist seit 1901 Rothe. Vgl. Kronfeld, Landeskunde des Großherzogtums S. (Weim. 1878–79, 2 Bde.); G. Meyer, Staatsrecht des Großherzogtums S. (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, Freiburg 1884); Boelcke, Die Entwickelung der Finanzen im Großherzogtum S. von 1851 bis zur Gegenwart (Jena 1906); die betreffenden Teile in Lehfeldts »Bau- und Kunstdenkmälern Thüringens« (das. 1888 ff.) und das amtliche »Staatshandbuch für das Großherzogtum Sachsen« (Weim. 1904).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 398-402. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000738050X Lizenz: Gemeinfrei