Divan

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Divan / Diwan

Brockhaus 1837

[576] Divan und Diwan ist ein aus dem Persischen stammender Ausdruck, unter dem der Reichsrath des türk. Sultans und danach auch die Räthe der Statthalter und Paschas verstanden werden; man legt ferner denselben Namen dem gepolsterten Ruhebett eines türk. Hausherrn bei und braucht Divan darum bei uns oft gleichbedeutend mit Ottomanne, Sopha und Kanape, obgleich die türk. Divane in an drei Seiten der Gemächer hinlaufenden hölzernen Bänken oder Erhöhungen bestehen, auf welche Polster und Teppiche gelegt werden. Endlich nennen Türken, Perser und andere Morgenländer auch die Liedersammlungen ihrer Dichter Divan und Göthe (s.d.) hat nach ihrem Beispiele auch einen Theil seiner poetischen Werke unter dem Titel »Westöstlicher Divan« zusammengefaßt.


Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 576.

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Pierer

Diwān

[200] Diwān (pers.),

1) Convolut von Rechnungen, Steuerliste;

2) Gedichtsammlung im Orient, bes. bei den Türken u. Persern Sammlung lyrischer Gedichte, deren Hammer-Purgstall zuerst in Europa bekannt machte u. welche Goethe in dem Westöstlichen D. nachahmte;

3) in der Türkei (Ghalib-D., d.i. D. des Gedränges, od. Diwani humajun, d.i. erlauchter D., Menacybi-Diwanije), die höchste Staatsbehörde des Osmanischen. Reichs in Constantinopel, umfaßt die sogenannten Ämter der Feder (Kalemije) od. die Verwaltungsbehörden zum Unterschied von den Ämtern des Richter- u. Lehrerstandes, der Armee, der Flotte, des Hofs etc. Nach der Verordnung vom 8. März 1834 ist der D. in vier Klassen getheilt u. besteht aus 45 Beamten. Die 1. Klasse: Erkân (d.i. Säulen des Reichs) od. Ridschâl (d.i. Männer) besteht aus den 3 Staatsministern des Innern (Kiajabeg), der Finanzen (Defterdar) u. des Äußeren (Reïs Effendi). Die übrigen 3 Klassen führen gemeinschaftlich den Namen: Khodschagan (d.i. Meister des Diwans); zur 2. Klasse gehören 15 Ämter: der Reichsmarschall (Tschauschbaschi), der Staatssecretär für den Namenszug des Sultans (Nischandschibaschi), der Director der kaiserlich frommen Stiftungen, der Münze, der Pachten, der öffentlichen Ausgaben, der Kanonengießereien, der Kriegsrüstungen u. des Zeugwesens, der Pulvermühlen, des Proviantwesens, der Marktvoigtei, der Kammer des Tagebuchs, der ersten Rechnungskammer, der Rechnungskammer der beiden heiligen Städte Mekka u. Medina, des. Statistischen Bureaus; zur 3. Klasse ebenfalls 15 Ämter: der Reichshistoriograph (zugleich Censor der Staatszeitung), der große (od. 1.) u. der kleine (od. 2.) Bittschriftenmeister, der Cabinetssecretär des Großwessirs, der Ceremonienmeister, der Staatsreferendar, der Cabinetssecretär des Reïs Effendi, der Cabinetssecretär des Ministers des Innern, der Pfortendolmetsch, der Director der Rechnungskammer von Anatoli, der Kriegssecretär, der Director des Seidenwesens, der Obereinnehmer der Kopfsteuer, der Geschäftsführer des Arsenals, der Oberbaudirector; zur 4. Klasse 11 Ämter: der Director der Pachtkanzlei der beiden heiligen Städte Mekka u. Medina, der Kanzleidirector des öffentlichen Schatzes, der Intendant der Tabaksmauth, der Weinintendant, der Kanzleidirector der Theilpachtungen, der Director des Taxamtes, der Bittschriftenmeister des Fiscus, der Director der 7 Kanzleien, der Vorsteher der Rechnungskammer der kleinen frommen Stiftungen, der Director der Bischofspachtungen, der Intendant der äußeren Papiere. Als Amtskleidung (Diwanturke) bei den Sitzungen des D. tragen die Beamten der 1. Klasse lazurfarbenen Oberrock mit hellblauem, reichgesticktem Kragen u. mit goldenen Knöpfen u. Säbel, den Griff mit Juwelen besetzt; die der 2. Klasse die nämliche Tracht, aber mit violettem Kragen; die der 3. Klasse mit. hellgrauem Kragen, silbernen Knöpfen, offenen Ärmeln, Säbelgriff ohne Juwelen; die der 4. Klasse schwarzen Oberrock mit schwarzem Kragen u. silbernen Knöpfen. Der D. versammelt sich Sonntags u. Dienstags (an letzterem Tage Empfang fremder Gesandten) im Palast des Sultans unter dem Vorsitz des Großwessirs; die Anzahl der Beisitzer (d.h. welche Klassen u. Ämter den Sitzungen beiwohnen) richtet sich nach den Umständen; der Mufti erscheint nur auf ausdrückliche Einladung. Der Sultan wohnt den. Sitzungen bisweilen hinter einem Gitter von Golddraht bei, von wo aus er Alles beobachten kann, ohne selbst gesehen zu werden. Die Sitzungen beginnen am frühen Morgen nach dem ersten Gebet; den ersten Vortrag hat der Reïs Effendi, darnach die Directoren, Intendanten, Bittschriftenmeister etc. An Diwanstagen erhalten die betreffenden Beamten freie Tafel. Diwans im Palaste des Großwessirs sind Ministerialsitzungen ähnlich denen in den europäischen Staaten; sie finden gewöhnlich Montags, Mittwochs u. Sonnabends Statt. 3) Prachtzimmer der Türken, an dessen Wänden sich Ruhebetten hinziehen u. worin der Hausherr die Besuche empfängt; daher

4) (Ottomane), in Europa Sopha ohne Füße u. mit Kissen bis an den Fußboden, mit niederer Lehne u. 2 cylinderförmigen Kissen an der Seite.


Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 200.

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