Bogislav
Pierer 1857
[8] Bogislaw, slaw. Name, d.i. Gottes Ruhm. Bes. bekannt sind unter diesen Namen folgende Fürsten von Pommern:
1) B., jüngster Sohn des Wendenfürsten Mistui, erhielt nach seines Vaters Tode mit seinem älteren Bruder, Ratibor, Pommern; Ratibors Söhne starben, u. B. wurde durch seinen Sohn Swantibor Stammvater der Herzöge von Pommern.
2) B. I., Urenkel des Vor., Sohn des Herzogs Wratislaw, dem er 1136 mit seinem Bruder Kasimir folgte; er st. 1187; er war vermählt erst mit Walburge, Tochter des Königs Waldemar d. Gr. von Dänemark; in zweiter Ehe mit Miroslawa, Tochter des Herzogs Mistui von Pommern-Danzig.
3) B. II. (IV.), Enkel des Vor., Sohn von Barnim I., folgte diesem 1278 gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Barnim II. u. Otto I., theilte aber 1295 mit ihnen u. erhielt Wolgast; er st. 1309, s. Pommern (Gesch.); er war vermählt mit Mathilde, Tochter des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, in zweiter Ehe mit Margarethe, Tochter des Fürsten Witzlaff von Rügen.
4) B. IV. (V.), Enkel des Vor. u. Sohn Wratislaws II., folgte diesem 1326 unmündig mit seinem Bruder Barnim III. erhielt in der Theilung mit dessen Söhnen 1366 Hinterpommern u. st. 1374; er war vermählt mit Elisabeth, Tochter des Königs Kasimir III. von Polen (starb 1326); in zweiter Ehe mit Adelheid, Tochter des Herzogs Heinrich von Braunschweig-Grubenhagen.
5) B. V. (VI.), Neffe des Vor., Sohn von Barnim III., erhielt in der Theilung mit seinem Oheim 1366 Vorpommern u. starb 1393; er war vermählt mit Judith, Tochter des Herzogs Erich von Sachsen, u. dann mit Agnes von Braunschweig.
6) B. VI. (VII.), Sohn Barnims IV., folgte diesem 1368 mit seinen Brüdern Kasimir V. u. Swantibor in Stettin u. st. 1404; er war vermählt mit Elisabeth von Braunschweig-Grubenhagen.
7) B. VII. (VIII.), zweiter Sohn Bogislaws IV., er war erst Bischof von Kam[m]in, folgte dann seinem Bruder Kasimir IV. 1377 in Hinterpommern u. st. 1417; er war vermählt mit Sophie, Tochter des Herzogs Prokopius von Moravien.
8) B. VIII. (IX.), Sohn des Vor., folgte diesem 1417 u. st. 1448 ohne Söhne; er war vermählt mit Marie, Tochter des Herzogs Konrad von Masovien, u. in zweiter Ehe mit Agnes, Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg.
9) B. IX. (X.), der Große, Sohn Erichs II. zu Pommern-Wolgast u. Sophiens, Tochter B-s IX. in Hinterpommern, wurde von Letzterer so unmütterlich behandelt, daß sogar ein Bauer von Lanske, Georg Lange, ihn mit den nöthigen Kleidern versorgen mußte, folgte seinem Vater 1472, erhielt durch den Tod Wratislaws VIII. 1478 ganz Pommern, nachdem Stettin schon 1464 mit Vorpommern vereinigt worden war, u. st. 1523; unter ihm begann die Reformation. Er war vermählt 1476 mit Margarethe, Tochter des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg (st. 1489); in zweiter Ehe 1490 mit Anna, Tochter des Königs Kasimir IV. von Polen.
10) B. (XI.), Sohn des Herzogs Georg I. von Pommern-Wolgast u. Enkel des Vor.; st. sehr jung, ohne an die Regierung zu kommen. 11) B. (XII.), Sohn Barnims XI., erhielt von diesem Wolgast mit Vorpommern; er blieb unvermählt.
12) B. XI. (XIII.), der Gute, Sohn Philipps, geb. 1554, wurde mit einem kleinen Gebiet abgefunden, da seine Brüder Johann Friedrich u. Ernst Ludwig die Regierung führten, residirte zu Barth u. Stettin von 1560 an, führte seit 1592 die Vormundschaft über seinen unmündigen Neffen Philipp Julius, erhielt 1603 von Herzog Kasimir die Regierung in Stettin u. starb 1606 zu Stettin. Er war vermählt mit Clara, Tochter des Herzogs Franz von Lüneburg (st. 1590); in zweiter Ehe mit Anna, Tochter des Herzogs Johann von Holstein-Sonderburg (st. 1616).
13) B. XII. (XIV.), Herzog über ganz Pommern, geb. 1580, Sohn des Vor., erhielt 1606 durch Interimsvergleich mit seinem Bruder Georg Rügenwalde zum Antheil u. 1620, nach dem Tode seines älteren Bruders, Franz, Stettin mit Hinterpommern u. nach dem Tode seines Vetters, Philipp Julius, 1625 Wolgast mit Vorpommern, wodurch er ganz Pommern vereinte. Über seine Regierung s. Pommern (Gesch.). Da er von seiner Gemahlin Elisabeth von Holstein-Sonderburg keine Kinder hatte, so st. er 1637 als der Letzte seines Stammes, u. Schweden behielt nun Pommern besetzt. Siehe über diese alle Pommern (Gesch.).
Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 8. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20009557695
Meyers 1905
[141] Bogislaw (Bogislav, Bogislaus), Name mehrerer Herzöge von Pommern.
1) B. X., Herzog von Pommern, geb. 1454, gest. 5. Okt. 1523, Sohn des Herzogs Erich II. und der pommerschen Prinzessin Sophie, brachte seine Jugend wegen der brandenburgisch-pommerschen Kriege in Hinterpommern und am polnischen Königshofe zu, folgte nach dem Tode des Vaters (5. Juli 1474) in Pommern-Stettin und wurde nach dem Tode seines Oheims Wartislaw X. (17. Dez. 1478) Herzog von ganz Pommern. Er vermählte sich 1477 mit Margarete, Tochter des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg, und mußte nach unglücklichem Kampfe 1479 im Vertrage zu Prenzlau die brandenburgische Lehnshoheit anerkennen, doch begnügte sich Brandenburg 1493 mit dem Anfallsrecht. 1496 zog er zum König Maximilian I. und unternahm dann bis 1498 eine Pilgerfahrt nach dem Heiligen Land. Nach dem Beispiel süddeutscher Fürsten, deren Verwaltung er kennen gelernt hatte, hob er die gesunkene Fürstenmacht wieder, organisierte die Verwaltung des Landes und schuf Ordnung und Sicherheit. Den Adel brachte er zur Anerkennung seiner Lehnshoheit und bezwang den Widerstand der Städte Stettin und Stralsund. Zur Reformation der Kirche nahm er keine feste Stellung ein, doch war er der erste deutsche Fürst, der ein Kloster in seine Verwaltung nahm (1522). Als seine erste Gemahlin 1489 starb, vermählte er sich 1491 mit der polnischen Prinzessin Anna, die 1503 starb. Den Reichstagen zu Worms 1521 und Nürnberg 1523 wohnte er persönlich bei. Vgl. Benno, Bogislaus X., Herzog von Pommern (Köslin 1822).
2) B. XIV., Herzog von Pommern, geb. 31. März 1580, gest. 20. März 1637, Sohn des Herzogs Bogislaw XIII. und der Prinzessin Klara von Braunschweig-Lüneburg, folgte nach dem Tode seiner beiden ältern Brüder 1620 in Pommern-Stettin, wurde 1623 evangelischer Bischof von Camin und vereinigte 1625 nach dem Tode seines Vetters, des Herzogs Philipp Julius von Wolgast, ganz Pommern. Wallenstein nötigte ihn 1627 zur Aufnahme kaiserlicher Regimenter und 1628 zur Vermittelung mit der vergeblich belagerten pommerschen Stadt Stralsund. Gustav Adolf zwang ihn 1630 zum Abschluß eines Bündnisses und ließ sich, da seine Ehe kinderlos war, den vorläufigen Besitz des Landes für den Fall seines Todes versprechen, doch war B. nicht willens, die brandenburgische Nachfolge zu hintertreiben, und vereinbarte deshalb 1634 mit den Ständen die Einsetzung einer Regentschaft für den Fall seines Todes. Langjährige schwere Krankheit machte B. fast unfähig zur Regierung. Mit seinem Tode erlosch 1637 das pommersche Herzogshaus.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 141. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006347444
Herders 1854
[593] Bogislaw (d.h. Gottes Ehre), Bogislaus, Boleslaw, Name mehrerer slavischen Fürsten, s. Böhmen u. Polen, besonders der Herzoge von Pommern, s. Pommern.
Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 593. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20003240525
Brockhaus 1911
[231] Bogislaw (Boleslaw), Herzöge von Pommern. B. I. (1136-87) mußte den Dänenkönig als Oberlehnsherrn anerkennen; B. X. (1474-1523) erbte Hinter- und Vorpommern, erreichte 1493 die Aufhebung der Lehnspflicht gegen Zusage der brandenb. Erbfolge; B. XIV. (1620-37) vereinigte ganz Pommern in seiner Hand. Mit ihm erlosch das pommersche Herrschergeschlecht.
Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 231. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000969648