Arndt, Adolf
Arndt 4) Adolf, Rechtslehrer, geb. 20. Okt. 1848 zu Freienwalde in Pommern, schied 1879 als Kreisrichter aus dem praktischen Justizdienst aus, habilitierte sich an der Universität Halle und trat zugleich als Justitiar beim dortigen Oberbergamt ein, bei dem er später zum Geheimen Bergrat ernannt wurde. Seit 1893 außerordentlicher Professor, folgte er 1900 einem Ruf als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl des Staatsrechts in Königsberg. Seine frühern Schriften behandeln meist Bergrecht und Bergpolitik; hierher gehören: »Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit« (Halle 1879); »Das allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten« (das. 1885, 2 Aufl. 1888, und als »Kurzgefaßter Kommentar«, Leipz. 1892); »Entwurf eines deutschen Berggesetzes, nebst Begründung« (Halle 1889); »Bergbau und Bergpolitik« (Leipz. 1894). Doch wandte er sich bald auch dem deutschen Staatsrecht zu. Aus diesem Gebiet sind zu nennen: »Das Verordnungsrecht des Deutschen Reiches« (Berl. 1884); »Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat« (das. 1886, 4. Aufl. 1900); »Verfassung des Deutschen Reiches, mit Einleitung und Kommentar« (das. 1895, 2. Aufl. 1902); »Das Staatsrecht des Deutschen Reiches« (das. 1901); »Deutsches Landwirtschaftsrecht« (Stuttg. 1901); »Das selbständige Verordnungsrecht« (Berl. 1902). Zusammen mit A. Hellweg gab er heraus: »Die deutsche Strafgesetzgebung« (2. Ausg., Berl. 1886).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 795-797. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006252591