Abhandlung
Sulzer
Abhandlung. (Redekunst) Der Hauptteil oder der eigentliche Körper einer förmlichen Rede, in welchem die ganze Materie der Rede vorgetragen wird. Der Abhandlung geht der Eingang, wenn einer da ist, vorher und auf sie folgt der Beschluss. Alles was von der Wahl der Materie, von der Anordnung, von den Beweisgründen, von der Widerlegung, in Absicht auf die Rede, in den verschiedenen Artikeln hierüber gesagt worden, gehört zur Abhandlung.
Quelle: Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 1. Leipzig 1771, S. 4-5. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20011442360
Pierer
[34] Abhandlung (Dissertation), schriftlicher Aufsatz, dessen Zweck ist, irgend einen wissenschaftlichen Gegenstand, abgetrennt von dem Ganzen od. dem System, wozu er gehört, selbständig zu untersuchen u. die gewonnenen Resultate aufzustellen.
Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 34. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20009287337